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Juli I4W.
geweigert, endlich aber doch den Eidgenossen zn Ehren eingewilligt hat, jedoch unter der Bedingung, das?er sich gcleitmäfiig halte, und weder selbst noch durch Andere ihre Angehörigen in deS Königs von Frank-reich Dienst anwerbe, noch Jemanden ctwaö verheiße, auch verspreche, sich dafür zu verwenden, daß,wenn die Knechte, so in Novarra und Neapel gewesen, um ihre Ansprachen bezahlt werden, die Angc-börigcn von Bern auch befriedigt werden. ?». Des Unwillens wegen, der zwischen Bern und der Land-schaft Wallis waltet, ist man der Meinung, Bern sollte sich mit dem Anerbieten der Walliscr, daS Ncchtentscheiden zu lassen, begnügen. Bern antwortet, cö lasse cö diesfalls bei der Antwort bewendet sein,die es vormals den drei mit Wallis verbündeten Orten auf gleichen Anzug gegeben habe. UcbrigcnS seinicht wahr, daß eö den Wallisern feilen Kauf abgeschlagen habe, es habe nur den Vorkauf abgestellt,damit die Genügen in HaSle und sonst im Oberland nicht Mangel leiden. «?. Bern hatte bezüglich dcSBegehrens der Eidgenossen um Abänderung seiner Vereinigung mit Mailand sich Bedenkzeit genommenbis St. Bartholomäustag. Nun aber hat der Herzog von Mailand geschrieben, er wolle nicht Ursachezur Zwietracht zwischen den Eidgenossen und Bern sein, und habe deshalb die Beschwörung des frag-lichen Artikels hin und abgcthan. Demzufolge erklärt Bern, da der Herzog ans freiem Willen zurück-trete, so thue es dasselbe, wiewohl solches nicht nöthig gewesen wäre, und wolle die Vereinigung abändern,«l. Der Bischof von Constanz bittet, mit Hinweisung auf den gcgenthceligcn, zu Baden ans der Jahr-rcchnung gefaßten Beschluß, die Eidgenossen, ibn bei der Erceution der Ladungen, Proecsse oder Gerichts-bliese deö geistlichen Gerichts bleiben zu lassen, wie er das in stetem ruhigem Besitz hergebracht habe.Dieses Gesuch soll jeder Bote heimbringen und auf dem nächsten Tag seiner Herren Antwort sage»-v. Ebenso soll man heimbringen das Schreiben der Hauptlcutc und Knechte aus der Eidgenossenschaft,die jetzt zu Ponntcrlin (Pontarlicr) sind, und gemeldet haben, weil der König von Frankreich ihnr»ibrc Ansprache und den verdienten Sold nicht habe ausrichten wollen, so suchen sie jetzt mit Hülfe deSrömischen Königs zu dem Ihrigen zn kommen, und bitten, daß man nicht andere eidgenössische Knechtsgegen sie ziehen lasse, ll. Der Bote von Solothurn soll des Altschnltheißcn Ennrad Vogts Klage undAnforderung an Solothurn an seine Herren bringen, damit sie ihm entsprechen, oder ans nächstem Ttigauf seine Klage antworten.
Ohne Ortsangabe.
4^00, 20. Zllll (Zrcilag vor Maria Magdalc»a>.
Staatsarchiv Bern Allgcnicmc eidgenössische Abschiede. <>. 171.
Rothweil soll, wenn der römische König seine Botschaft dahin ordnet, dem Reiche HttldigUchkthun, wie eS das vorher römischen Königen und Kaisern gcthan hat. Ferner soll Rothwcil deS ReichsAnschlag und gemeinen Pfenning geben, wie andere Reichsstädte. Sobald dieses geschehen, wird die könichliehe Majestät den zu ihr geschickten eidgenössischen Boten die Absolution von der über Rothwcil gcsp^'chcncn Acht zustellen und ihre Boten zn dem Handel mit Rottcnmünstcr senden, wobei auch der Eidgenossen Räthe für Rothwcil zn gütlichem Vermittlungsversuch erscheinen mögen. Gelingt die Vermittlunsinicht, so soll „iedcr teil zn sincm Rechten stau". Inzwischen wird der Proceß derer von Rothwcil,Rottenmünster und des königlichen FiScalS bei dem Kammergcricht snspendirt. Diese Verhandlung bedaNkeines HintcrsichbringcnS, sondern ist als gänzlich beschlossen anzusehen. I». Der römische König l,w!