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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juni 1498.

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Bern.

1 ^03, 8. Juni (Frcitag nach dem Pfingsttag),

Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II. ?3«.

Auf heute sind der Eidgenossen Anwälte vor kleinen und großen Rathen zu Bern erschienen,mit freundlicher Bitte, etliche Beschwerden abzustellen, die in den CaPitcln liegen, welche zwischen demHerzog von Mailand und Bern abgeschlossen sind. Da aber die Räthc zu Bern des Zurzachcrmarktsund anderer Ursachen wegen nicht in vollkommener Zahl vorhanden waren, so konnten sie auf der Eid-genossen Anbringen nicht sofort antworten, sondern wollen bis St. Bartholomäustag (24. August) die Sachebedenken und dann so antworten, daß sie hoffen, davon Glimpf und Ehre, die Eidgenossen aber Ursachezur Zufriedenheit zu haben. ?». Nach Vorlage eines Schreibens des Bischofs von Constauz an DoctorThüring Frickcr, des gefangenen Priesters von Schwcrstatt wegen, ist dem Bürgermeister von Zürich auf-getragen, seine Herren sollen einen Procurator bestellen, der in der Sache mit Vollmacht und auf Kostengemeiner Eidgenossen handle. Bedürfe er Kundschaft, so habe er sich an Doctor Thüring Fricker und andie Stadt Zofingcn zn wenden, welche die Sache erfahren haben. «. Der Eidgenossen Boten habenauch angezogen den Streit zwischen Bern und Solothurn, worauf die von Bern zwar gemeint haben,bei den Verträgen und Rechtssprüchen, welche der Sache wegen ergangen sind, zu bleiben, doch am Endeden Eidgenossen zu Ehren eingewilligt haben, einen freundlichen, unverbindlichen Tag in der Sache zuleisten zn Zofingcn am Sonntag nach St. Ulrichstag nächsthin (8. Juli).

Baden.

130U, 24. Juni (»ff Johann Baptist).

Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0.303.

Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter, alt Bürgermeister. Bern. Caspar Hczcl, Venrich. Luccrn.Peter Ferr, Venrich. Uri. Jost Püntiner, Seckclmeister. Schwhz. Conrad Kelzi, Ammann. Unter-waldcn. Arnold Fruonz, Seckclmeister. Zug. Rudolf Letter. Glarus. Jost Kuchli, Ammann.

»T. Hcmmann Roscnblatt und Mithaftc, denen von etlichen Knechten von Schwhz auf dem Gott-hard 55 Gulden cutwert worden sind, wollen fragliches Hauptgut ohne die Kosten nicht nehmen. Daherwird dem Landvogt nnd denen von Lanffenbcrg geschrieben, man möchte sie hiczu bewegen, denn dieEidgenossen wollen Schwhz zu Weitcrm nicht nöthigen. ?». Es wird beschlossen, den Boncr und andereAufwiegler, welche Knechte aus dem Thnrgau und anderswoher nach Hochburgund führen wollen, zuergrcif<m und nach Gestalt der Sache zu strafen. Nach Napperschwcil wird geschrieben, daß man denBoner gefangen nehme und frage, was sein Wesen und wer seine Mitschuldigen seien. «. Der VogtZu Baden soll diejenigen, welche die Rcuß überfachen und mit Dornen überschlagen, so daß das Fahr-wasser verengert wird, nach Vorschrift des Urbars strafen. Der Vogt von Nhcincck bringt an,tollen vierzehn Höfe an den Stein zu Rhcincck gehören, darunter zwei, Herrcnsbcrg und Mühlctobcl, alsoigcn Gut; nun verkaufen aber die Leute auf den Höfen Theile davon als ihr eigenes Gut, wodurch

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