502 April 1496.
vsgclasscn vnd vorbehalten Vilser allcrheiligster Vater, der Bapst, das beilig Römisch rich, Vilser nüw vndalt Eidgnosscn vnd Vcrwantcn, ouch all vnd ictlich, mit welchen wir bis zu discm Tag Verlteutniß,püntniß, Burgrccht, Vercinung oder ander Pflicht haben, die wir ouch also für gelütcrt wellen sin, dochmit dem vnderscheid, ob sich begebe, das die selben Eidgnosscn vnd vcrwantcn also vsgeslosscn widercinichen Vilser parthy krieg vild gewaltgetat wider recht vnd billichcit bewegen wurden, daö als dann dieparthy denen, die selbem KriegSanhcber mit puntgnosscnschaft oder frnntschast angchenkt siild, zu costc»vnd schaden angelangten parthy allen vlis vnd ernst ankeren sol, damit vnS so vcr möglich ist, Michkricgöübung abgestclt vnd die durch früntlich mittel geruwigct vnd ob solichS nit möcht erfolgt welche»,als dann so sol die parthy dero Eidgenossen vnd Verwandten dchcin hilf tun, Sover vnd sy solichS ">>tEren vnd an letzung Jr concicnz tun mögen, all argcnlist vnd gcfcrd hindangesctzt, vnd des ze warenUrkund n. f. w. «I. HanS Rudolf Segcnser voil Mellingen, Vogt zu Klingnau, klagt, seine Ehefl^uJohanna von Ningoltingcn habe sich, ganz ohne sein Verschulden, von ihm entfernt, und er werde vondcncil voil Bern nun ersucht, ihr Vermögen herauszugeben, ungeachtet er ihr ein getreuer Vogt »»bEhemann gewesen und nichts verthan habe. Er bittet die Eidgenossen, bei dcncil von Bern zu bewirke»,daß seine Ehefrau zu ihm zurückkehre, und erbietet sich, um ihr zugebrachtes Gut zu Bern für 36W Guldc»Tröstung zu geben. Diesem Gesuch zufolge wird mit dem Voten von Bern geredet, daß er eine entspreche»^Verfügung bewirke, ansonst werden die Eidgenossen sich für ihren Angehörigen ins Mittel legen. ^Tannhauscr sich durch seine Botschaft erbietet, vor seinen Herren zu Bern, zu Aarau oder zu Lucer»um die Rede, deren er angeschuldigt ist, Recht zu erwarten, so soll jedcö Ort mit den Seinen rede»,daß er freies Geleit zum Recht erhalte, I. Jeder Bote weiß, wie der königliche Bote der Bclly (Baillik)der auf dem vergangenen Zug zu Vcrscll (Vcrcclli) gefallenen Rede halber, nur die ihn Schwyz bcrcch^tigcn wollte, sich gcnüglich verantwortet hat. Bezüglich der Vereinigung mit dem König voil Fra»krcu>)haben Zürich, Bern, Uri, Schwyz und Obwaldcn thcils nicht völlige Antwort gegeben, thcils abschläjflögeantwortet; Lucern, Nidwaldcn, Zug, GlarnS, Frcibnrg und Solothurn dagegen erklären, sie wolle»Dem bleiben, was sie dem König zugesagt und verbriefet haben, und die Vereinigung mit ihm aufrichtcu,der Bote von Nidwaldcn will jedoch die Sache noch einmal an seine Herren bringen, zweifelt aber niclst,daß sie dabei bleiben werden. Daher ist auf diesem Tag beschlossen, die Orte, welche in die Vereinigu^ögehen wollen, sollen die Briefe aufrichten, jedoch mit dem Siegeln zuwarten, bis nach den Gcmci»dG<welche Uri, Schwyz und Obwaldcn über die Sache halten werden, damit, falls sie ebenfalls noch t'"'treten wollten, sie solches thun könnten. I». Bezüglich der Ansprache an den Herzog von Mailand dc?BrandschatzcS wegen erbietet sich der mailändischc Bote in Auftrag seines Herrn, den Knechten, welästin dem Brandschah sind, vor den zehn Orten darum Recht zu stehen und dem da ergehenden SPl^ssnachzukommen. Daö haben auch die Ansprcchcr angenommen. I. Die Botschaft von Mailand und Vett^'ömeldet, cö werden Botschaften vom Pabst, vom römischen König und vom König von Spanien a» ^Eidgenossen kommen, und bittet, mit dem König von Frankreich bis zu deren Ankunft nichts abznschlicl^Auch erbietet sich der Herzog von Mailand, die Eapitcl, die er mit denen von Bern abgeschlossen, cuMmit den übrigen Orten, welche cö wollen, aufzurichten. Ii.. Die von, grauen Bund bringen a», ^werden vom Papst, dem römischen König, dem König von Spanien, von Mailand und Venedig gcdräuMihrem Bündniß beizutreten, haben aber an versammelter LandSgemcindc beschlossen, mit Niemanden M)einzulassen. Dagegen haben sie vernommen, die Eidgenossen, die ihnen und denen sie jederzeit viel G»l^