494
Oktober t495.
550.
E i n si e d e l n.
4495, 8. October («ff Di-nysi« Ab-nd),
Staat«ar6>iv Zürich- Allgemeine Abschiede, ll. tvl!,
«.» Der sechs Orte Boten schreiben an Uri, sie sollen einen Statthalter der Vogtei nach SarganSschicken, der da Sicherhcitsmafiregeln treffe „als üch der Fänrich von GlaruS von mund baö wird berichten -Derselbe werde sie berichten, was mit dem Ammann Schmid zu Meyenfeld geredet worden. Drittens ersuchtman Uri, nach SarganS zu schicken „ zwo zillig schlangen, ficr haggcnbüchscn vnd x handbüchscn vnd darz"stein, bulfer vnd etwa fll psil vnd darzn ein gcschikten gscllcn, der mit den büchscn könn, dann wirbesorgen, das nicman do si, der vtzit inna mit bericht sh". Man habe die Botschaft von Uri vergeblicherwartet bis zur Nachtzeit, dann sei man über die Sache gesessen und zu obigen Beschlüssen gekommen-I». Jedes Ort soll 5l) Mann für den Zusatz bereit halten- ES soll auch sonst Jedermann gerüstet sc>»mit Wehr und Waffen. Doch sollen die Zusätze nicht abgeschickt werden bis nach dem Tag zu Zürich-
551.
Zürich.
4495, 19. October (Di-nsiag «or G«mi.
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede. (l. Zll.
t». Dem HanS Meiß von Zürich ist auf letztem Tag bewilligt, Gülte und Güter des von Ringgemberg im Sarganscrland auf ein Recht zu heften. Es wird nun erkennt, er möge diese Güter und Gültean Ort und Stelle nach deS Landes Recht verganten lassen. Will der von Ninggcnbcrg cö nicht zngcbe»,so soll die Bestreitung vor den Vit Orten geschehen. 4». Da der Oclmacher zu Baden und seinesrau in einem ErbschaftSstrcit gegen Clcwi Lccmann von Mellingen ein Urthcil des Gerichts zu Meilingsvor gemeine Eidgenossen als die Obrigkeit appcllirt hat, auf diesem Tag aber Uri und Uutcrwaldc'nicht vertreten sind, so soll diese Appellation ans dem nächsten Tag verhandelt werden, wo der v>U .Boten beisammen sind. v. Hinsichtlich der Stadt Constanz wird beschlossen, dast die Orte, welche »»diesem Tag vertreten sind, auf Simon- und JudaStag Voten zu Constanz haben sollen, um daselbst siwerben, daß die Stadt dem schwäbischen Bund nicht beitrete. «I. Da auf dem letzten Tag zu Einsiedeangebracht worden ist, es liege fremdes Volk zu Fcldkirch, von dem vielleicht ein Anschlag gegenEidgenossen zu befürchten sei, man nun aber findet, daß ein Zusatz im Oberland nicht nöthig sei, ^mehr -i hcinung und Unruhe daraus entstehen möchte, so wird dem Statthalter von SarganSer soll die Knechte ab dem Schloß thun und sonst gut Sorg haben. Begegnete ihm aber ctwaö, ^ ^er die Eidgenossen berichten, v. Ein Priester in der Grafschaft Baden, der seines Verschuldens h"l^vor Jahren „vff die schibcn zu Constanz komen ist", hat etwas Gut hinterlassen, das der Vogt siKlingnau zu Händen dcö Bischofs genommen hat. Dagegen hat der Vogt zu Baden darauf Beschsgelegt, behauptend, cö gehöre den Eidgenossen. Deshalb hat der Bischof von Constanz seine BotO"anhcr geschickt mit Begehren, man möchte jenen Beschlag aufheben und ihn bei seiner Gerechtigkeit laste'Hierauf ist erkennt worden, diese Sache soll erst auf dem nächsten Tag der Jahrrechuung behandelt werde»'