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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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September 1495.

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oder noch früher ohneJnduz oder Vrlob" Messe gehalten. Es wird ihm geschrieben, er möchte mitder Sache nicht vorfahren, bis wir durch unsere Botschaft mit ihm darüber verhandelt haben werden.

Melchior von Laudenberg ist bei den Voten entschuldigt der über ihn ausgegangenen Nachrede wegenals habe er vom Herzog von Orleans einen Sold genommen und sei dessenungeachtet den Mailändern zuge-zogen; gcgcntheils, sagt er, er sei mit der Eidgenossen Knechten zum König von Frankreich geritten. «. DemEunrad Heggcnzcr wird bewilligt, seinen Zehnten zu Schlatt bei Dicßcnhofcn, der von den EidgenossenLehen ist, dem Stift Constanz zu verkaufen, doch soll das Stift bei jeder Handänderung einen Edelmannals Träger stellen, der zu unö in denselben LchenSPflichten stehen soll, wie der Heggcnzcr gestanden.«K. Auf diesem Tag sind vor der Eidgenossen Boten erschienen die Botschaften des römischen Königs,auch der Churfürsten, Fürsten, Prälaten und anderer Stände der gemeinen Reichsversammluug zu Wormömit Meldung, es sei auf diesem Reichstag ein gemeiner Landfricde, auch ein Kammergcricht aufgesetzt undin Ansehung der schweren Türkcngefahr, sowie der Bedrängnis; des Papstes und des Herzogs von Mai-land, der sich in den Gehorsam des heiligen Reichs begeben und vom König von Frankreich große An-fechtung zu leiden habe, eine gemeine Steuer ausgeschrieben worden, die lediglich zu diesen Zweckenverbraucht werden soll. Die Eidgenossen möchten daher, als Liebhaber des Friedens und Gehorsame desReichs diese Satzungen annehmen, und wenn man zur Handhabung des Friedens und zum Widerstandgegen die, welche, wie gemeldet, selben bedrohen, Söldner bedürfte, so würde man sie lieber von denEidgenossen nehmen denn anderswoher. Hierauf wird geantwortet: Jeder Bote werde diese Eröffnungan seine Herren bringen, man zweifle nicht, daß diese sich gebührend halten werden, Der Bischofvon Chnr klagt über das Benehmen des LandvogtS zu Sargans gegen seinen Bruder, den Vogt zuGrappelcn und den Eintrag, welchen selber ihm an seinen Fischcrrcchten thuc. Hierauf wird dem Statt-halter des Laudvogts geschrieben, daß er den Vogt zu Grappelcn an der Fischerei ungeirrt lasse, dochaber bei Graf Georg und den Acltestcn im Land Nachfrage halte, was für Rcchtsamc dem Hans Grap-pelcn diesfalls zustehen, t. Dein HanS Meiß von Zürich ist bewilligt, die Gülte und Güter Hes vonRinggcnberg im Sarganscrland in Haft zu legen, so daß der Haft vor den vn Orten gerechtfertigtwerden soll. K. Der Abt von St. Gallen begehrt, daß man im Fall einer Vereinigung oder Richtungmit dem Herzog von Mailand auch die Forderung bedenke, die er an diesen habe. Auch verlangt er zuwissen, ob er die Knechte, die ans seiner Landschaft mit denen der Eidgenossen zum König von Frank-reich gezogen sind, der Eide lcdigen soll oder nicht. Hierauf ist seinen Boten geantwortet, er soll dieseSache ruhen lassen, bis man sehe, welche Wendung die Dinge nehmen. I». Der Stadt Constanzwegen ist abermals auf diesem Tage geredet, wie ein schweres Mandat von der königlichen Majestät ansie ergangen, bei großer Strafe sich in kurzer Frist zu erklären, ob sie dem schwäbischen Bunde beitretenwolle oder nicht, wovon Constanz wieder an den König appcllirt habe. Da nun jedermann weiß, wieviel unö Eidgenossen daran gelegen sein muß, daß Constanz nicht in den äußern Bund komme, so wirdwieder ein Tag gesetzt nach Zürich auf Sonntag vor St. Gallcntag (11. Octobcr), um zu berathcn, wieMan jenes königliche Mandat abstellen und Constanz mit den Eidgenossen in Verbindung bringen könne,denn es sei in Constanz selbst mehr Geneigtheit, mit unö, denn mit dem schwäbischen Bund sich zuverbinden.