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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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December 1494.

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zukommen lassen und nebstdcm die besprochenen 10,999 Gulden geben wollte. Statt des Landgerichtsmöchte auch eine Pension, jedem Ort jährlich 599 Gulden, angenommen werden, doch würde man das Land-gericht vorziehen. Die königliche Botschaft hatte bezüglich dieses neuen Anbringcns keine Vollmacht, über-nahm aber, solches an ihren Herrn zu bringen und seine Antwort schriftlich nach Zürich zu senden.It.. Der Klage und Forderung derer von Glaruö gegen Herzog Albrccht von Bahcrn wegen, worüberschon mehrfach aus Tageu geredet worden, ist beschlossen, es soll, um aller Unruhe zuvorzukommen, anden Pfalzgrafcn und Herzog Albrccht geschrieben werden, sie möchten diese Irrung abstellen; mit denenvon Glaruö und den Personen, die es betrifft, wird geredet, daß sie nichts Unfreundliches gegen denHerzog vornehmen. I. In Betreff der Klage des Hans Nügkcr von Neuenbürg gegen den Landvogtim Elsaß und die von Neuenbürg hat sich der Landvogt so verantwortet, daß die Boten daran einGenüge gehabt und beschlossen haben, sich des genannten Nügkcr nicht weiter anzunehmen. ,»». Daauf letztem Tag zu Zug dem Vogt in den Aemtcrn befohlen worden war, den Sägisser von Mellingen,sofern er sich in unfern Gerichten betreten lasse, gefangen zu nehmen eines Frevels halben, da derselbeauf den Abt von Muri gewartet haben soll, auf diesem Tag aber des SägisserS Freundschaft erschienen istund Sicherung für ihn begehrt hat, damit er seine Unschuld beweisen könne, so hat man dem Begehrenentsprochen und beschlossen, der Abt von Muri und der Sägisser sollen gegen einander in Frieden seinund welcher den andern seiner Ansprache nicht erlassen könne, der soll gegen ihn vor gemeinen Eid-genossen erscheinen.

Lucer n.

1495, 7. Januar (Mittwoch nach d-r heil, z Könige Tag).

Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschiedesammlung. 0. ZS.

Boten: L u c e r n. Hans Ruß, Schultheiß; Jacob Bramberg, des Raths, u r i. Vogt Berncr.Schwhz. Vogt Flcckli. Unter walden. Vogt Arnstein. Zug. Schreiber Letter. Glaruö. Nicman,denn als durch Jr geschrift der nachgemelten fach gewalt geben."

Da vor Kurzem der königlichen Majestät Hauptmann und die Anwälte der Landvogtci Schwabenauf einem Tag zu Ucberliugen des Geleits und der Straßen wegen durch das Hegau einige Artikel auf-gesetzt haben, wovon Luccrn jedem Ort eine Abschrift mitgethcilt hat, einigen Orten nun nicht alle Artikelgefallen, andere meinen, man soll sie, als der Grafschaft Baden nützlich, insgesammt annehmen; so wirdbeschlossen, diejenigen Orte, welche diese Artikel nicht annehmen und eingehen wollen, sollen das biskünftigen Montag nach Luccrn berichten; wer nichts berichtet, wird als annehmend betrachtet. Wenn dieAnnahme einhellig ist, so sollen der Vogt von Baden und der Bürgermeister von Schaffhauscn, die schonfrüher bei dem Handel gewesen, wieder nach Ucbcrlingcn gehen und dem königlichen Hauptmann undden Anwälten der Landvogtci Schwaben diese Artikel zusagen. I». Der Bote von Schwhz bringt an,Zürich habe die mailändischen Vicrschilling- und Zweischillingstücke verrufen, was denen von Schwhzgroßen Schaden bringe und ihnen unleidlich sei. Das soll jeder Bote heimbringen und rathschlagen, wieman sich der Münze wegen vereinigen wolle.