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Ende Mai oder Anfang Juni 1494.
man sie nicht ergreifen möge. An dem sei der König von Frankreich schuld, welcher der Vereinigungzuwider durch heimliche Aufwiegler die Knechte an sich locke. Ihre, der Bcrner, Ansicht wäre, daß manan den König das Begehren stellen sollte, entweder die Vereinigung herauszugeben oder dann sie besserzu halten, als cö bisher geschehen sei. Wenn nicht beförderlich und kräftig in der Sache gehandeltwerde, so werde eine große Zahl Knechte ausziehen. Die Boten stimmen dieser Ansicht bei und halte»dafür, cö wäre zweckmäßig, noch dazu den sofort heimkehrenden mit Ausnahme der Aufwiegler Straf-losigkeit zuzusichern. Jedes Ort soll zu endlicher Bcrathung dieser Angelegenheit auf Donstag »ast'St. Johanneötag (26. Juni) seine Botschaft zu Luccrn haben. >. An Abt und Stadt St. Gallen undan alle Vögte wird neuerdings geschrieben, daß sie das Fortlaufen und den Durchzug der Knechte möglichstzu verhindern trachten sollen. Auf das neuerliche Werben, des Bischofs von Constanz um eine Ber-einigung mit den Eidgenossen soll man auf nächsten Tag Antwort geben, t. Die Botschaft des Bischetvon Constanz bittet auch, man möchte ihm in seinem Bestreben, die Pricstcrschaft in ein ehrbares gc>st'lichcs Wesen zu bringen, Vorschub leisten, ««. Es wird verordnet, daß kein Vogt Wein, Haber oderandere Erträgnisse seiner Vogtci an sich selbst verkaufen oder ohne gehörige Verrechnung verbrauchen soll-v. Heimbringen, daß bisweilen eidgenössische Boten Bußen, die in unscrn Herrschaften verfallen wäre»und von den Vögten eingezogen werden wollten, nachgelassen haben, was ein großer Ucbclstand sc»Die von Thal im Rheinthal bitten, der Vogt möchte angewiesen werden, ihnen den Saum Wci»,welchen sonst die Appenzeller ihnen gegeben, ihrer Kirche auch zukommen zu lassen, Heimbringen, obman den Anthcil, welchen der junge Hclwer zu Lindau am Zoll zu Rhcincck hat und der ihm jährlich17 bis 18 Gulden einbringt, um 366 Gulden, wie er uns angeboten ist, kaufen wolle. Der Kö»>3von Sicilien, Herzog von Lothringen, hat durch Georg Göldli, seinen bevollmächtigten Boten, den Be-gleich, welchen die Eidgenossen in seinem Namen mit Hans Niggcl gemacht, zugesagt und die 266 Guldenhcrausgcschickt gegen gehörige Quittung, z«. Dabei begehrt aber der König, daß, wenn andere »>'tAnsprachen auftreten sollten, man ihnen keinen Vorschub leisten, sondern sie abweisen solle, was ih>»auch zugesagt wird. »». Ebenso verantwortet sich der Köllig wegen dcS TodtschlagcS, der an eincwunserer Angehörigen bei Numelspcrg in seinem Lande verübt worden ist. I»I». Endlich verlangt derKönig Antwort auf den Antrag einer Vereinigung, den er mit den Bischöfen und Städten Straßburg-Basel, Colmar und Schlettstadt an die Eidgenossen gethan und worüber einzutreten die Boten dam^keine Vollmacht gehabt hätten. Darüber will man auf dem nächsten Tag antworten, er. Burgcrmcist^Schwend bringt an, nach altem Brauche haben die von Zürich die Bcfugniß, alljährlich die Limmat »>^Aare hinab zu fahren, um sich zu überzeugen, daß des Reiches Straße 36 Schuhe breit bis auf den Gr»udoffen stehe. Nun habe der diesjährige Untersuch ergeben, daß die Fischer von Dictikon zwischen ilflc»Fachen in der Wasserstraße Dornen und Pflöcke angebracht haben, damit die Fische ihren Gang aufwärtnicht nehmen können. Man möchte daher dem Vogt von Baden befehlen, die zu Dictikon anzuhalten,daß sie des Reichs Straße offen lassen bis auf den Grund. Antwort: Man lasse cö bei Zürichs,Urbar zu Baden verzeichneter Freiheit, die Limmat und Aare zu untersuchen, bleiben und wennin der Grafschaft Baden dem nicht statt thun wollte, so soll diesen der Vogt gehorsam machen. Doch bit^lman bei gleichem Anlaß Zürich, auch seinerseits dafür zu sorgen, daß seine Angehörigen den See und d>cNeuß nicht übcrfachen, wie geklagt wird. «Iii. Einige Personen, die in der Grafschaft Baden si!ss"'haben vormals mit Leibeigenschaft dem Kloster Engclbcrg zugehört, sich nun aber von der Lcibcigensch^'