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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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368
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n;8

October 1490.

L u c e r n.

l). äl)ttohor <»ik Sünt DionysiuStag).

2taa»Sar6>iv Luccr» Luccrncratschicdcsammlunz, C.l. Staatsarchiv Züricl, Allgenicinc Abschiede. I. 3W.

Boten: Zürich. Cnnrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister; Gerold Meyer von Knonau. Bern. ^

Helm von Dicßbach, Ritter, Schultheis!. Lnccrn. Ludwig Seiler, Altschnltheiß; Pctermann Ruß, . .Ruß. U r i. Jacob im Oberdorf. Schwhz. Ulrich Aufdcrmanr, Ammann; Jost Jacob. Obwaldeu- ^Wir;, Altscckclmcister. Zug. Haue« Kolh, Fähndrich. GlarnS. Werner Rietlcr, Landschrcibcr.

». Die von Rothweil, welche man wegen Erneuerung ihrer Vereinigung ans diesen Tag bcsch>^begehren in allen Punkten bei dem alten Bündnis! zu verbleiben, nur wünschen sie, der Artikel, daßweil ohne gemeiner Eidgenossen Wissen und Willen keinen Krieg anfangen soll, möchte wcggclafstudafür folgender aufgenommen werden:Vnd ob wir von Rotwil von vnscr sclbs oder der vnscrnmit Jemant, wer der werc, zu vechtc vnd vigcntschaft kemcnt vnd daiui die selben vnS Recht büttcnt!

gemein Eydtgnossen, ein teil oder ein ort bcsnndcr, oder dz dieselben VnS von Rotwil sömlichebüttcn, dz gemein Eydtgnoil erkennen möchten, dz vno söliche Recht vffzenämcn wcrcn, dz wir ^

mit siitichar Nachta still stau vnd söliN, Paeiet Nssnoniou sallo» " Nliif vom naoNstou ?iaa soll man ÄUt^c

geben, ob man diese Veränderung zulassen oder durchaus bei der alteil Fassung stehen bcibcu ^l». Da der Pfalzgraf durch einen seiner Diener, welcher derer voil Mailand Feind sein soll, etlichebardische Kaufleutc auf dem Rhein hat anhalteil und in seinen Schlössern gefangen legen lasten,und an unfern Straßen, Geleiten und Zöllen Abbruch thnt, so hat man dem Hofschrcibcr einen L>rcbricf im Namen gemeiner Eidgenossen an den Pfalzgrafcn gegeben, damit er demselben Vorstelltmache und bewirke, daß die Gefangenen freigegeben werden. «?. Jeder Bote weiß auch dasdes obgcmeldctcn HofschrcibcrS in Betreff der Herzoge voil Bayern, wie sie gern mit den C'idjssMin Vereinigung kämen und wie diese Angelegenheit steht. «I. In Betreff des Knechts, welchen die ^thurner seiner Schmachrcdcn gegen die Eidgenossen wegen gefangen haben, ist Herr Hermann voil ^dessen Leibeigner er ist, auf diesem Tag Persönlich erschienen und hat, unterstützt voil den kömg ^Räthcn, gebeten, ihm denselben zu überliefern. In Ansehung der vielen Dienste, die Herr Hermann ^Eptingen den Eidgenossen bei Grandson und anderswo geleistet, hat man beschlossen, seinerentsprechen, doch mit der Bedingung, daß er ihn dem Henker cmpfehlc und ihn schwemmen und mw'

über den Rhein verbannen lasse. Ans nächstem Tag soll man antworten, ob man unter dieser BcdMden Knecht ausliefern oder ihn selbst zu Solothnrn berechtigen wolle. Dem Landvogt im "wird das Kloster Illingen ans dessen Vorstehers Ansuchen bestens empfohlen. Der Abt von ^bringt an, wie ihm und andern Klöstern seines Ordens vom Gcncralcapitcl auferlegt wordenltllllt Gulden Geldes alljährlich 3 Gulden zur Unterstützung armer oder zur Wiederherstellung ^gangencr Klöster des OrdcnS zu geben. Mit Rücksicht auf diesen Zweck und in Betrachtung, daß

ist

Landen der Eidgenossen auch arme Klöster dieses Ordens seien, wie z. B. Engclbcrg und anda^'^dem Abt auf seine Anfrage geantwortet, er sott nichts gegen diesen Beschluß einwenden, ^ zil

willig zahlen. Der Abt von Muri klagt über außerordentliche Provision zu Pfründen, ^

besetzen habe, in den päpstlichen Monaten, deren sein Gotteshaus doch gefreit sei. Antwort-