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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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361
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August 1-tW.

genossen wetten sich ihrer gar nichts annehmen, und haben auch dem Vogt von Baden geschrieben, sich derEache weiter nichts anzunehmen, I. Die von St. Gallen mögen, ans welchem Ort sie wollen, einen Botennehmen, der mit gemeiner Eidgenossen Vollmacht nach Venedig gehen soll, nm zu erwirken, daß unsereKauflcutc frei dahin fahren mögen, i». Auf Klage eines Keßlers von GambS, daß man ihm in der Eid-genossen Gebieten wider gemeiner Eidgenossen frühere Erkenntnis! nicht gestatten wolle, mit seinen GesellenZu arbeiten und feil zn bieten, wird beschlossen, dem Landvogt im Sarganscrland zu schreiben, daß er denKeßler schirme, und verschaffe, daß man Jeglichen, der seilen Kauf bringt, verkaufen lasse, i». Betreffstnd die Streitigkeiten zwischen Solothurn und dem Bischof von Basel war beiden Thcilcn dieser Tag alsVcrinittlnugstag angesetzt, und sie waren eingeladen worden, selben mit voller Gewalt zu beschicken. DieseEinladung hat aber Solothurn völlig verachtet und ab dem Tage selbst neuerdings eingeladen hat cS ihnen'christlich geantwortet, man sei bereit, dem Bischof Recht zu stehen nach Laut des von Bern zwischen ihnengemachten Vertrages, wolle aber dabei die Leute des Bischofs, welche man in Eid genommen, der Eide"'cht entlassen. Dagegen meint der Bischof, er sei nicht schuldig zu rechten, bevor Solothurn seine Leute^escr Eide entlassen habe, und dringt sehr darauf, daß die Richtung, die er mit gemeinen Eidgenossen habe,"u ihm gehalten werde. Hierauf haben die Boten, in Betracht, daß Solothurn in sehr mißfälliger Weise^ Vermittlung verachtet hat, woraus leicht Unruhe entstehen könnte, beschlossen, Zürich, Bern, Luccrnund Schwhz sollen auf Dienstag nach St. Vcrcncntag nächsthin in aller Eidgenossen Namen eine BotschaftSolothurn haben, nm sie zu erinnern, daß sie der Vereinigung, so wir alle mit dem Bischof von Basel^ben, auch dem Vertrag, der durch die von Bern gemacht worden, nachleben, die Leute des Bischofs^ ihnen abgenommenen Eide entlassen „dann wir nit verstau noch finden können, dz Vilser her vonInen dchcinS Rechten nach lnt des Vertrags zu gestatten schuldig shc, die Sinen werden dannchden entlassen". Scl,lagen die Bitten bei Solothnrn nicht an, so sollen die Boten eine förmliche,^udesgemäße Mahnung übergeben, welche sie zu diesem Zweck bei sich haben sollen. Man soll auch mit^»cii Eolothnrn ernstlich reden, daß sie die Vier, welche den Vogt von Zwingen übel behandelt^öcn, nicht ferner bei sich enthalten, da dieses gegen alle Ehrbarkeit und gegen die BnndcSvorschriftcn^ Auch sollen sie den Wclti von Ncucnstcin, der des Bischofs von Basel abgesagter Feind ist, bewegen,'e>i dieser Feindschaft abzustehen. Dem Boten von Solothurn wird von Allem diesem vorläufige Mit-^Giing gemacht. «». Auf diesem Tag ist die neuerliche Werbung der Herzoge von Bahcrn und des^'alzgrafen, welche gerne mit den Eidgenossen in Vereinigung kämen, wie sie vormals weitläufiger ange-sucht haben, an die Boten gelangt. Ans nächsten Tag satt jeder Bote seiner Obern endlichen Bescheid''"gen. z,. Da etliche Orte meinen, man solle das Geleit zu Vremgarten nicht nehmen, da cS in^"'gen Orten den Kernen verthcurc, andere aber entgegengesetzter Ansicht sind, wird beschlossen, man^llc bis zu der nächsten Jahrrcchnnng zu Baden dieses Geleit nicht nehmen, da ohnehin Alles thcner sei.aber will man über die Sache neuerdings rathschlagcn. «j. Der beiden Pröbstc wegen zu Münster^ranfcldcn weiß jeder Bote, wie sie mit einander vertragen sind, lind da Herr HanS Pfvffcr bei dem^isteich nicht zu bleiben vermeint, außer cö werde dem Vogt von Zwingen durch die Chorherren zuu»ster die Vcrschreibung herausgegeben, so sie von ihm haben, Herr Johannes Mcher aber hcranS-^öebcn hat, n?aö er vom Vogt von Zwingen hatte, so haben die Boten von Bern fich Namcnö ihrer-^uen erklärt, daß auch die Chorherren die fraglichen Schriften und Briefe herausgeben werden, damit^ Vergleich in Kräften bleibe. Auf dieses ist der Vergleich angenommen, verbrieft und besiegelt worden,

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