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Juli 1490.
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7. hls 0. Aull «Mittwoch und Freitag nach Ulricil.
2tiftsarchlv St. Gallen' ^cta k>. Null p»tr. ZM. ZellwcgcrS Urkunden zur Geschichte des appenzctlischen Volkes. Nr. Silk.
Voten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Meyer von Knonan. Lncern. Peter Fankhailscr.Schwyz. Dietrich in der Halten, der jüngere. Glarus. Fridolin Stncki.
». Gerold Meyer von Knonan erklärt, es sei ihm nicht füglich, länger des Herrn von St. GallenHauptmann zu bleiben, da die Verhältnisse der Hauptmannschaft geändert feien, so daß nun ein Haupt-mann bei seinen Gnaden wohnen soll. Das soll man heimbringen und auf dem nächsten Tag zu Lncern,Sonntag vor St. Maria Magdalena (18. Juli), bcrathschlagcn, ob man von Neuem anfangen undwelches Ort zuerst den Hauptmann geben soll. I». Ebendaselbst soll man beschließen, was man demSchreiber von Zürich, dem die IV Orte im Feld vor St. Gallen 00 Gulden für die Briefe zn schreibenverheißen und noch nicht gegeben haben, für seine Mühe und Arbeit geben wolle, da derselbe seitdemnoch die verschiedenen Vertragsurknndcn mit der Stadt St. Gallen, Appenzell n. s. w. geschrieben habe.«. Ebenso soll man Antwort geben, ob man Zürich äuftragen wolle, dem Abt von St. Gallen die ver-langten Empfehlungen nach Rom auszustellen. «I. Die obgcnanntcn Boten der IV Orte und mit ihnenEunrad Schwend, Ritter, Hans Keller und Hans Wätlich, alle von Zürich, Werner von Meggen vonLncern, HanS Tschudi, Altammann, und Heinrich Tolder von Glarus selzeil in Vollziehung des Friedensvon Rorschach und mit Einwilligung der Botschaft von Appenzell folgende Artikel fest: l) Appenzellbezahlt den Knechten, die auf Befehl des Abts und der IV Orte zn Rorschach gelegen sind, für ihrenSchaden ll0 Gulden. Alle Fässer, so die von Appenzell im Rhcinthal, zu Rheincck n. s. w. außerihren Landmarken haben, fallen den IV Orten anHeim, n) Sofern die Appenzeller Briefe habeil, daßdem Gotteshaus St. Gallen nicht erlaubt sein soll, seine Besitzungen zu veräußern, geben sie solche denlv Orten heraus und entziehen sich überhaupt derartiger Berechtigungen, i) Sic geben alle Briefe heraus,die sie bezüglich des Nheinthals und der Herrschaft Sax besitzen. 5) Sie solle» gemeinen oder bcsondernPersonen aus der Grafschaft Toggenburg auf ihre Güter keine KricgSstcuer legen, da die Toggenbnrgcran dem Handel Mißfallen gehabt haben. «>) Gegenseitig sollen alle Drohungen und Misiwortc abgestelltwerden. ?) Die Appenzeller willigen ein, denen von Altstetten jährlich 14 Pfund Pfenning an die Rcichö-stencr zu geben, welche sie mit 280 Pfund Pfenning Hanptgnts ablösen mögen, ch Des Holzhans halbenzu Marbach soll es nach Inhalt des bestehenden Vertrags gehalten werden. n> Denen von Appenzell zuEhren und auf ihre Bitte heißt man sie nicht die Panner oder Fähnchen von Schaffhanscn, Winterthurund Sargans herausgeben, in der Hoffnung, daß sie es sonst thnn werden. >») Die 4000 Gulden, weichtdie Appenzeller über das, was sie bereits bezahlt, den iv Orten noch geben sollten, läßt man ihnenin Erinnerung alter Freundschaft nach. 11) Alles das soll denen von Appenzell an ihren Rechten derLandcöobrigkeit, ihren Landesmarkcn und ihren Bünden mit den Eidgenossen unschädlich sein. 12) Damitsoll alle Fehde und Feindschaft abgethan sein; doch wird Klage gegen die Anstifter und den AmmannSchwendimann nach Inhalt des Norschachcr Vertrags vorbehalteil.
Zu >». Der Berttag mit Appenzell, <1. <>. g. Juli (Freitag »ach tllrici), ist abgedruckt bei Zellweger a. a. Lt.