August 1489.
solcher Beschädigter Armuth halber gehindert ist, sei» Recht weiter zu verfolgen, so wird dieser Artikel dahin abgeändert, daßfür solche Frevel a» dem Ort, wo sie geschehen, Recht gehalten und gegeben werden soll. Im klebrigen soll das alte Bündnißunverändert bleiben."
^ncern.
21. Allflllst (Freitag ->»>« Iwerbnllim.'ivil,
Staatsarchiv -vuccru Luccnierabschiedcsammlung. I>. MO.
Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; Felix Schwarzmnrcr, Ritter. Bern. Schultheis! vonErlach. Lucern. Schultheis; Seiler; Heinrich Fcrr; Haus Schürpff. Uri. Vogt Bcrner. Schwyz.Vogt Dietrich. Unterwalden. Dicggcschwaud, Vcuucr. Zug- Aniinann Steiner. Glarns. VogtBlum; Vcurich Stnckh.
»». Der Abt von St. Gallen klagt über das Nebel und Unrecht, welches St. Gallen, die Stadt,und Appenzell an ihm verübt haben, nachdem er doch ihnen Recht geboten. Ans seine Mahnung an dietv Sebirmortc vereinigen sich der Eidgenossen Boten, auf St. Vcrenentag (l. September) zu Zug einenfreundlichen Tag zu leisten, um zwischen beiden Parteien einen Vergleich zu versuchen. Ans den Fall,dasi dieses nicht gelingen sollte, sollen beider Parteien Voten Vollmacht mitbringen, sich zu einem Rechtzu verpflichten. Es sollen auch die Boten der vm Orte Vollmacht mitbringen, die Sache bestens znvermitteln, damit nicht nöthig werde, eine Mahnung nach Inhalt der Bünde ergehen zn lassen, wie dieiv Schirmortc bereits gemahnt sind. I». Die iv Schirmortc dcö Gotteshauses St. Gallen sollen denAntrag des Abts in Betreff der Ucbcrgabc seiner Landschaft und der Lösung des Nhcinthals hcinibringc»,auch die Frage, ob man die drei Orte Uri, Unterwalden und Zug mit eintreten lassen wolle, v. Ansdem Tag zn Zug soll man sich bcrathcn, was ferner bezüglich der Eidesleistung im Thnrgau zn verfügensei, da die einen dort geschworen haben, die andern nicht. «I. Lueern und Unterwalden stimmen für dieAufnahme von Schwhz in das Burg- und Landrccht mit Wallis, der Bote von Uri soll die Sache nvcl)einmal heimbringen und auf dem Tag zu Zug sich erklären, worauf dann noch fernere Bcrathung desGegenstandes folgen soll.
Diesen, Abschied hat Hysat folgende drei Artikel nachgetragen: k) Dem Vogt im Nheinthal soll man eine Wohnung such"'und Hausrath darein stellen und selben in ein ordentliches Verzeichnis! nehmen behufs jeweiliger Uebcrgabe. 2) Ncber die Klagederer von Honstanz, daß unser Landvogt im Thurgau aus ihrer Bürger Güter Reisekosten lege, soll man auf nächstem Tag ver-handeln. 3) Der Bischof von Honstanz soll von der Neuerung, die Annaten und ersten Früchte von den Haplaneipfründcn s"fordern, abgemahnt werden.
Z " g.
2. Swploilthov (Mittwoch nach St. Verenentagl.
Staatsarchiv Zürich - Tschudische Sammlung.
t». Berit hat seine Boten nicht auf den Tag geschickt, wohl aber geschrieben und unter Andorn«gemeldet, des Königs von Frankreich Botschaft habe aus Burgund geschrieben, sie möchte mit den Eid-genossen zn Tagen kommen. Daher wird Bern eine schriftliche Vollmacht gesendet, den französische"Botcil einen Tag nach Lucern zn selten und ihnen Geleit zn geben. I». Auch der Botschaft dcS Herzogs