Z2N Juni 1489.
eidgenössischen Knechte ist, sowie das dicsfälligc Schreiben cin die letzter;; selbst, noch nicht abgegangen,weil der Vogt von Baden das Geld für die Kosten der Sendung nicht geben konnte und einige Orteihre Briefe noch nicht an Lncern geschickt hatten. Es wird nun beschlossen, die Sache bis zur Ankunftder französischen Botschaft anstehen zn lassen, jedoch die Briefe bereit zn halten und ans den TagBaden sich mit wcitcrn Instructionen zu versehen, e. In dem Streit der Roterin von Brcmgartcn gtiss"die Hölderlin werden beide Parteien angegangen, ihren Handel den Eidgenossen zur Entscheidungübergeben. Letztcrc ist dazu bereit, crstcrc dagegen nicht. Da es nun eine geistliche Sache undeinmal vor dem Bischof von Basel als päpstlichem Richter verhandelt worden ist, so wird erkennt, ^Parteien seien wieder dahin gewiesen und man belade sich der Sache weiter nicht. «I. Da Bern weg"'des Bürgermeisters Nöist eine Botschaft nach Zürich schickt, so soll auf dem Tag zu Baden deratlu"werden, ob man auch von gemeinen Eidgenossen eine Botschaft dahin senden wolle, damit dem Ronichts Ungütlichcs begegne. Jedermann soll sich erkundigen, wer am meisten für den Diamant g<^"wolle; dem Meistbietenden will man selben geben, t'. Dem Mcyenberg wird erlaubt, Kundschaften chHitzkirch aufzunehmen; doch soll er auch seinem Gegner verkünden, wenn er solche aufnehmen will, ^soll dann dabei sein und, ob er will, auch seinerseits Kundschaft aufnehmen. Beide sollen dann mit ihwKundschaft auf den Tag zu Baden kommen und Zürich soll die Vcrgicht, die jener gcthan, auch "haben. Darauf will man dem Rechte seinen Fortgang geben, p?. Die Boten sollen auf den Tag ^Baden Vollmacht bringen, mit dem Grafen von Sulz zn reden, das; er den Georg Jüntcler fürHans zu Jcstettcn gänzlich ausbezahle oder ihm das Schlosi und den Kauf wieder lasse, damit kcMThcil betrogen sei. I». Die Botschaft des römischen Kölligs bringt nach Vorlegung ihrer Beglaubigung-acte und Anerbictnng aller Freundschaft ab Seite ihres Herrn folgende Punkte an die Eidgenosse»'l) Der römische König beklagt sich über das Gerücht, als beabsichtige er, mit Hülfe des schwäbst^Bundes die Stadt Zürich zn seinen Handeil zu bringen und erklärt, er sei gegcnthcilö bereit, Zürich »'andere Eidgenossen gegen alle Angriffe schützen zn helfen. 2) Der römische König verlangt, das; dicjeuig^Orte, welche die Vereinigung mit ihm noch nicht besiegelt haben, selbe siegeln möchten. Falls ^Pension, die er den Orten zugesichert, „ jcna pressen" wäre oder das; selbe „ zn lüzel sig", ^bereit, sie zu „crfollen". 3) Da er vom Könige von Frankreich beständig mit Krieg bedrängt werde >deshalb auf einem bereits nach Frankfurt angesetzten Tage sich mit den Königen von Spanien undland, der Herzogin von Britannien und einigen deutschen Fürsten zum Bestand des heiligen röunhReichs verbinden werde, so begehre er, das; die Eidgenossen ihre Knechte aus Frankreich hcuuumb^ 'damit sie nicht gegen seine Bundesgenossen streiten. 4) Verlangt der König in seinem und des ^c> 'Sold von den Eidgenossen 15l1l) Knechte, mit deren Werbung er den Eharlin von Willer beauftragt haUeber alle diese Anbringen wollen die Boten an ihre Herren und Obern berichten und diese dariu h»deln lassen. Mit Charlin jedoch wird geredet, das; er bis auf Weiteres das Anwerben unterlasse- ^eröffnet die Botschaft des römischen Königs; es habe der König von den Pensionen, wofür der Bncf ^Zürich liegt, noch keine ausbezahlt, weil er sich dazu nicht verpflichtet halte, so lange der Bundesnicht aufgerichtet sei. Auch das soll man heimbringen. Ii. Der Herzog von Oesterreich entschuldigt^'^wie der römische König, durch eine Botschaft in Betreff dcö angeblichen Anschlags auf die Stadt Z»'und bittet auch seinerseits, das; man die Vereinigung mit dem König siegle, k. Auf Sonntag " ^acht Tage s28. Juni) soll eine Botschaft nach Zug gesendet werden zum Versuch einer gütlichen