Mai 1485.
für die 5 Pfund vud den kosten vertröste, ist beslossen, das die Bottcn, so icz kürzlich gau Kostenz komen,mit sinen gnaden trcffenlich reden vnd handeln sollen, dz solichs abgcstelt werde." I». „DcSglich von derPfaffen wegen, so der Käzcrhe halb durch den so zu Baden verbrennt, hingegeben vud sinen gnaden gc-schickt, ist ouch denselben Boten bcuolhcn." «. Wie in Schaffhanscn ans dem Tag daselbst beschlossenworden, so wird neuerdings bestätigt, daß Zürich, Lncern und Zug ihre Botschaft ans Sonntag »achCorporis Christi (5. Jnni) nach Wcttingen senden sollen, um die Rechnung des Klosters anzuhören«I. In den Streitigkeiten zwischen Hans Ruß nebst Mithaftcn von Luccrn und Cunrad Mascnricter vonPfvn wird erkennt, ein Bote von Zürich, Bogt Kctzi von Schwhz und der jetzige Landvogt im Thurga"sollen Sonntags nach der Auffahrt nächsthin (15. Mai) zu Fraucnfeld sciu, um den Augenschein einz»nehmen und in der Sache zu entscheiden. Auf die Klagen über Bedrückung der armen Leute diwvdeu jetzigen Landammanu zu Fraucnfeld mittels der hohen Taxen, die er beziehe, so daß wenn er ci»(»Tag mit einem reite, derselbe ihm nebst aller Zehrung für zwei Mann, des Tags ihm noch einen G»ldc»geben müsse, wird erkennt, auf dem Tag zu Baden das Amt in bessere Hände zu legen, t. Da unsssachtet aller Bemühung der Streit zwischen Luecrn, Schwhz und Uutcrwalden an einem, llri am ander»Thcil, namentlich der Fürlcitc wegen, nicht verglichen werden konnte, so werden die Parteien noch»»^'crmahnt, die Sache unter sich in Güte auszumachen und gebeten, wenn sie ihren Rcchttag zu Bcggow'^halten, solches an Zürich, Bern, Zug und Glaruö zu verkünden; diese werden sodann auch ihre Botc»hinschicken, um zur gütlichen Beilegung mitzuwirken. Da der Botc von Lindau ohne Vollmacht >»Betreff des Möttcli erschienen ist, so bleibt der Handel in seinem Bestand wie zuvor. I». Wegen Woiss^von Hornstein wird abermals geschrieben, wie jeder Botc zu sagen weiß. i. Wegen des Handels dc>Frau, die zu Baden geschworen hat, soll es bei der frühern Erkenntnis! verbleiben, Der Herzog vo»Mailand sagt den Waffenstillstand mit dem Bischof von Wallis zu und gibt gleichzeitig über deu Vorstszu Phäs zur Zufriedenheit der Eidgenossen Auskunft, so daß erkennt wird, man wolle die Roßtäusclff'zur Ruhe weisen. I. Der Münze wegen wird allerlei geredet, besonders von dem großen Aufweckst^'der für das Gold bezahlt werden muß. Der Botc von Bern soll seine Herren zu bewegen suchen,sie diese Zeit zu münzen aufhören, auch Frciburg und Solothurn zum Gleichen veranlassen möclst^i»». Die Boten von Schwhz sollen an ihre Herren die Beschwerde des Propsts von Zürich bringe», ^ihm die t) Pfund Geld zu Pfäffikou, sein mütterliches Erbe, wider Brief und Siegel und zu Bade» ^gangcnes Urthcil gemeiner Eidgenossen, vorenthalten werden. Schwhz soll sofort den Parteien vorTag setzen und dem Probst zu seinem mütterlichen Erbe verhelfen. «». Da Johannes Tachclshofcr v^Zürich und Ammann Rcding von Schwhz mit dem Landvogt im Thurgan die ihnen durch frühere ^schlüge aufgetragene Erkundigung und Handlung der Eide wegen noch nicht gehalten, so wird beschleib^daß sie ihrem Auftrage beförderlich nachkommen und zu diesem Zweck Sonntags nach der Auffahrt (l5.zu fraucnfeld sein sollen. «». Die gleichen Boten sollen auch in dein Span zwischen Illingen und dene» ^Constanz handeln, ebenso in dem Handel derer von Frendenberg gegen ihre Bauern, der Frevel weg"''
Dem Bogt in den Aemtern ist befohlen, den Herwcger Tüblcr nach Zug in die Gefangenschaft zu M"'"feiner Reden wegen. Seit diesem Beschluß ist den Boten so allerlei zu Ohren gekommen, daß erkennt »B'd,man soll denselben vorerst als einen Mann, auf den der Lümd gefallen, nach aller Rothdurft fragc»
Zu v. Aus Begehren des Abts von Tulmsnsweiler wurde der Tag geändert und ausTonntsg vor (corporis (ihristi (20-gesebt. in. ii. «». >i. fehle» im Sucernercremplar.