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nächste Zahlung vom bnrgundischcn Geld in Lyon abholen. Die Namen der Boten sollen Lneern ange-zeigt werden, damit man sie in die Quittungen sehen könne. I. Man soll ferner berathen, ob man dieZebrung des BenncrS Ausser auf seiner in gemeiner Eidgenossen Namen nach Mailand gethanen Nesseans dem mailändischcn Geld oder ans der Eidgenossen Scckcl bezahlen wolle, Es betragen diese Kosten!>t Gulden 2Ü Schilling. 1^. Bon der Sendung nach Lvon her fordern noch: Der Brugler «Bringlcr)von Bern llst Pfilnd Haller; der Stadt Bern Käufer, so dem Heinrich Matter nachgesendet worden ist,l<> Pfund >5 Schilling; andere Boten von Bern, die dem Matter nachgesendet wnrden, sstt Pfund Hallcr.Diese Forderungen soll man beimbringcn. I. Des Streite« wegen zwischen Solothnrn »nd Uro Stcgcrwird Tag gesetzt nach Lneern auf Dienstag nach St. UlrichStag l». Juli). ,»». Die Irrung zwischenZug und dem von Staufen ist beigelegt; der Herzog von Oesterreich hat den Zngcrn die fi<)i> Guldenbezahlt, sie haben darum guittirt. Man bat sich gegenseitig Nichtnngsbriefe gegeben. »». Der Spanzwischen gemeinen Eidgenossen und dem Herzog von Oesterreich in Betreff der vier Städte am Nhcin»nd ihrer Bcrschreibnng, worüber bereits ans vielen Tagen ist verhandelt worden, wird auf diesem Tagdefinitiv beigelegt. Bon Seile des Herzogs waren Hiltbrand Nasp und Hans Lanz mit Pollmacht anwcsend. Man hat sich ans Folgendes verständigt: Die ewige Nichtnng, wie selbe durch den König vonFrankreich zwischen gemeinen Eidgenossen und dem Haufe Oesterreich gemacht worden ist, soll nach ihremganzen Inhalt von beiden Thcilen fortwährend gehalten werden; die neue Bereinigung dagegen, welcheseither der Fürst und die Eidgenossen mit einander gemacht haben, soll gänzlich hin und ab und keinemTbeil weder zum Nutzen noch zum Schadeil sein. In Folge dieses Beschlusses hat man sich gegenseitigdie Briefe der neuen Bereinigung herausgegeben, die Siegel abgenommen und die Briefe zerbrochen.«». Bezüglich der Sache des heiligen Batcrs gegen die Bencdigcr und des dahcrigen AnbringcnS desProbstes zu Lneern wird Lneern beauftragt, dem Papst zu schreiben, man werde den Bcncdigern keineKnechte zulaufen lassen, sondern getreu an der Bereinigung mit seiner Heiligkeit festhalte». >». AufSt. Bartholomänstag < August) soll jedes Ort seine Botschaft zu Basel haben, des Streites wegeilzwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Basel. «>. Denen von Zürich ist befohlen, einen gütlichen Tag zur Begleichung des Streites zwischen Graf Sigmunden von Lupfen und dem Abt undder Stadt Schaffhanscn zu setzen, i. Zürich soll einen von Bogt Landolt tmpfohlenen Knaben demAbi und Eonvent zu Weingarten empfehlen, Heimbringen die Anfrage des Bogts im Oberland, obman daselbst die Buhen nach dem Herkommen beziehen oder eine ncne Ordnung machen wolle. <. Andie nach Benedig laufenden Knechte soll man gedenken, ii. Zürich soll dem Legaten in gemeiner Eidgenossen Namen Geleit geben, v. Da Bogt Dietrich, der junge, von Schwhz ein Jahr der EidgenossenBogt in dem erst erkauften Oberland ist, wohin er mit grosien Kosten aufgezogen, so soll man berathen,»b man ihn noch zwei Jahre da lassen wolle oder nicht. H» . Denen von ttntcrwalden wird in MöttclisDache nach ihrem Wunsch eine Botschaft ans Zürich, Lnccrn »nd Schwvz nach Eonstanz vergönnt, welche>iuf Dienstag nach St. Johann Baptist < l Juli» daselbst eintreffen soll. K. Elans Nincken Sache soll»och einmal heimgebracht werden ans den Fall, daß er des Fürsten Anerbieten nicht aiinimmt. 5. Zürichwll dem Grafen Alwig von Sulz »nd dem von Brandis schreiben, daß sie von ihrem Unternehmengegen den Herrn von Salmanöweilcr abstehen. 5. Wegen Mnrtcn und der übrigen von Bern erober-en Herrschaften soll auf dem Tag zu Lneern verhandelt werden. Da soll man mit Zugrundelegung derBereinigung zwischen Lneern und Bern und des BerkommnisseS von StanS an Bern eine Mahnung stelle»
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