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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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146
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Februar 1488

17«.

Baden.

», 1 /. ^edkllae (Montag na6) Invotavii>.

Stnatsarchiv Bern: «Ugcmem- »idgenSssifche Abschiebe. ». »7S. ». ZS7. Staatsarchiv Ziü,ich Allgeintiiir «bsa>it»t.

»». In dein Streite zwischen Solothnrn nnd Urs Sieger, welcher vor Zeiten dnrch gemeine Eid-genossen dahin war vermittelt worden, daß beide Parteien Vertreter mit voller Gewalt auf diesen Tagschicken sollen, verweigert nun Solothnrn, einen Tag anderswo als zu Solothnrn selbst zu leisten. Des-halb sollen ans den Sonntag Lätare (1t>. März) Boten von Bern, Lneern, Schwhz und llnterwalden z"Solothnrn sein, um mit ihnen zu reden. ?». Die von Basel bringen an, sie seieil von de» päpstliche» Boten,ii» ihrer Handlnng willen gebannet lind über Billigkeit vernnglimpft; sie verlange», man wolle sie verant'Worten. DesHeiltums" wegen, so man dasselbe theilen wollte, begehre» sie, daß man ihre Arbeit undKoste», berücksichtige und ihnen auch Theil daran gebe. Bezüglich des erstell Punkts ist man bereit, ihiw"mit freundlichem Rath an die Hand zu gehen; von desHeiltums" wegenhat man Sh mit gull"Worten in der besten Form abgcwist". «. Da man ans einem Tag zu Zürich im Jahr 1482 hwvKden Juden nnd Jüdinnen im ober» nnd nieder» Thurgau für die sechs nächsten Jahre freies Geleit ge-geben hat, zu wohnen, zu wandeln nnd zu werben, man aber für gemeine Eidgenossenschaft ihres Wuchersnnd nngezie,»enden Lebens wegen weilig Gutes erwartet, so wird beschlossen/nach Ablauf dieser Feit dieInden zu vertreiben und ihnen niemals mehr in den Herrschaften der Eidgenossen Geleit zu' gebe"-«I. Der Landvogt im Thnrgan soll dem Gotteshans Illingen seine Gotteshanslente gehorsam mache"-Kommt das nicht zu Stande, so soll die Sache an die Eidgenossen gebracht werdeil. Der Abt ve"l^t. Gallen weigert sich, seine Leute im Thnrgan gcmeinen Eidgenossen schwören zu lassen; er sei daz"nicht schuldig laut seiner kaiserlichen nnd königlichen Freiheitsbricfe. Zudem sei er Bürger nnd Landma""in den iv Orten, denen schwören seine Leute von seines Burg- und Landrechts wegen Das soll ">""heimbringen, l. Der Abt von St. Gallen verlangt weiter, daß ein Schloß, das ihm in der Eidgenosse"Gebiet gehöre, nnd das nun die Eidgenossen leihen, ihm wieder übergeben werde; dafür wolle er de"Eidgenossen etliche Zinse und Gülten, die sie ihm schuldig seien, schenken n. ß w. Das will man noch '"ässzusagen, aber hemibringcn, um Jnstrnetion einzuholen. K. Des Bischofs von Eonstanz Boten begehre",daß dessen Leute im Thnrgan des jetzt angesehenen Eides erlassen werden, da der Bischof eben jetzt ai»cVereinigung mit den Eidgenossen nachsuche, und dadurch denselben näher verbunden werde, als durchdiese E.dsleistung. Darauf wird geantwortet, der Bischof soll die Seinen das Landgeschrei und den Eidlchworeii lapeil, welcher angeordnet sei; der Landvogt im Thnrgan soll dem ernstlich nachgehen. I». D"nn Wurf liegenden Vereinigung wegen mit dem Bischof von Eonstanz wird von den Voten des Bischtnähere Auskunft über deren Form verlangt. Diese antworten, sie haben den Vorschlag noch nichtSchr.ft, aber die Meinung se>, daß die Vereinigung gestellt werde, wie die des Bischofs Hermann scUsie wollen aber noch einmal beim Bischof Einfrage thnn. I. Bern soll den Sebastian von Luterna"anweisen, die sechs Mütt Kernengcld ewigen jährlichen Zinses ans etlichen Gütern zu Schösstland c>einer ,chon vor vielen Iahren dnrch Frau Agnes von Lnternan gemachten Vergabung wieder regelmäMwie vordem an das Francnklostcr zu Engelberg zu entrichten, oder dann mit dem Kloster zu BernRecht zu treten, k. Der Herzog von Lothringen bringt dnrch den Grafen Oswald von Thierstcin a», "