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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Januar 1483,

Jacob Zcbnet. Schwyz. Hans Schiffst, Vogt; Hans Wagner, Obwaldcn, Klans von Zubcn, Am-man», Nidwaldcn, Heini Winkclried. Zug. Hans Stocker, Scckelmcistcr; Rudi Trinklcr, Glarus,Hans Tschudi, Vogt. Freibürg, Jacob Bngnict. Solothnrn. Ochsenbein,

»». Vogt Ketzi von Schwyz, Landvogt im Thurgan, meldet, daß im ober» Thurgan etliche Angehörigedes Bischofs von Konstanz, des Abts von St. Gallen und derer von Sax sich weigern, die Gide z»schwören. Hierauf wird beschlossen, der Landvogt soll nochmals ins obere Thurgan reiten, um die Eidezu fordern und sofern sie nicht gehorsam wären, soll er an den Bischof von Konstanz, den Abt vonSt. Gallen und Andere gelangen, damit sie die Ihrigen dazu anhalten, wie das ihnen schon vom Tagezu Baden ans ernstlich anbefohlen worden ist, I». Da die von Stcckborn den Juden eine Summe Geldesschuldig sind, darum aber so großen Wucher geben müssen, daß, wenn sie sofort bczahlcn sollten, Manchevon Haus und Hof und seinen kleinen Kindern gehen mußte, so hat man beschlossen, daß die von Stcckborndas Geld in zwei Zielen bczahlcn sollen. «. Da überhaupt die Juden im Thurgan die armen Leutemannigfach bedrücken, so soll man sich bedenken und auf nächstem Tag darüber Antwort geben, wie manüber das Geleit, das die Juden für fünf Jahre haben, ihrer mit Ehren loswerden möge, «l. Unterwaldcn klagt gegen die von Lindau, welche seinem Landmaun, dem Mottest, allerlei Schaden und Unlustzufügen und zufügen lassen. Um zu verhindern, daß hieraus ernsthaftere Streitigkeiten entstehen, wird daherbeschlossen, wenn die Boten zum Herzog von Oesterreich abgefertigt werden, so sollen dieselben vorerstnach Lindau gehen und ihr Möglichstes ihn», damit die Sachen im Frieden abgcthan werde», dann solle»sie auch den Herzog um seine Verwendung dafür angehen. Denen von Lindau hat mau von diesem Taggeschrieben, daß sie in dieser Sache nichts Arges vornehmen sollen, denn man stehe in Begriff, eine Bot-schaft von gemeinen Eidgenossen an sie abgehen zu lassen, ». Die Boten von Bern und Frcibnrg be-richten über die ihnen auf letztem Tag zu Luccrn aufgetragene Sendung nach Solothnrn in Betreff derSache Urs Stcgcrs, sie haben daselbst kein Gehör gesunden, gcgcnthcilö ersuche Solothnrn die Eidgenosse»,sich dieser Sache nicht weiter anzunehmen. Damit Urs Stcger auf sein Anrufen nicht rechtlos gelassenwerde, wird hierauf beschlossen, die Boten von Bern und Frcibnrg sollen nochmals nach Solothnrngehen und in gemeiner Eidgenossen Namen bitten, daß sie ihn begnadigen und wieder in die Stadt n»dzu den Seinigen kommen lassen oder doch mit ihm vor Recht treten. Mögen die Boten das abermalsnicht erlangen, so sollen sie Solothnrn bitten, seine Boten mit dicsfälligcn Vollmachten auf die alte Fast^nacht nach Baden zu schicken; da soll mau trachten, die Sache gütlich beizulegen, t. In der Saclstzwischen Zug und dem Freiherrn Martin von Staufen sollen die Boten von Lnccrn, Uri, SchwyzUntcrwalden nach Zug reiten auf Samstag nach dem zwölften Tag tll, Jannar) und die von Zuggemeiner Eidgenossen Namen bitten, den freundlichen Tag, der deshalb ans die alte Fastnacht (lti. Fcbrna^angczelzt ist, mit Vollmacht zu beschicken. Dahin soll auch der von Staufen kommen, fti» In der Strei-tigkeit zwischen Zug und Martin von Staufen haben sich die Eidgenossen beider Parteien so weit ist'mächtigst daß sie zu gütlicher Beilegung der Sache einen Tag ansetzen auf nächste alte Fastnacht zu Badenlden Tag sollen die von Zug durch ihre Botschaft, der von Staufen, dem zu diesem Zweck der EidgenosseSchirm und Geleit gegeben wird, in Person besuchen. Der Herzog von Oesterreich wird ersucht, sc>>^Botschaft nebst dem Landvogt ebenfalls dahin zu schicken, I». In Betreff Martins von Odershcim vo»Frcibnrg sollen die österreichischen Räthc bei Graf Oswalden von Thicrstcin bewirken, daß der von RcU'poltstcin gewiesen werde, seine Antwort auf das von den Eidgenossen in Betreff Martins von OdcröhciM