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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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14s) December t48Z.

Zug, Zrciburg will die Rückkehr der Scinigcn von Genf und Lyon abwarten, nm sich auszusprechen'Solothuril will anch einem gemeinsamen Verständnis! beitreten, Beschluß: Die Boten, welche noch keine»Befehl hatten beizutreten, mochten suchen, ans nächsten Tag nach dem eingehenden Jahr zu Baden dieZusage ihrer Obern zu erhalten. Werde nicht zugesagt, sollen die Boten von Baden nach Zürich reite»,da vor Rath und Gemeinde treten, sie bitten, wie andere Orte der Uebercinkunft beizutretenangcstkst"die große widcrwcrtikcit vnd vnrnw, so vns bizhar von vswendigcr bürgern vnd landlütcn erwachsen isti. Der Sache von Zug wegen ist nach Baden ans den nächsten Tag nach dem eingehenden Jahr ein 5aggesetzt. Denselben Tag soll Lnccrn Graf Oswalden von Thicrstein verkünden gegen den von Staust»,wie sein Statthalter, der Trnchscß, denen von Zug zugesagt habe, k,. Das Geld von Obcrburg»»^in Lvon zu holen, soll nach der Boten Meinung jedes Ort, wie es die Reihe trifft, in seinen KvMthnnvnd einander nit so übel gctrnwen, das sy dhcim ort dhein vcrbricffnng darnmb gebeut", I«Botschaft an den Herzog von Oesterreich wird beschlossen, um gegen des Grafen von Metsch Verla»»'dnng, die Eidgenossen haben den Fürsten vergiften und ihm seine Städte und Schlösser nehmen welle»u, s, w,, unsere Ehre zu wahren und den Verläumder zu berechtigen, Anch soll die Botschaft an de»Herzog bringe», daß die vier Städte am Rhein nach Inhalt der ewigen Richtung nach Abfluß von bzehn Iahren den Eidgenossen schwören sollen n. s, w. Ans den zwölften Tag (t>, Januar t l8l! >die Voten alle zu Consta»; sein, nm zum Fürsten zu reiten und soll sich Ricmand absondern, <Wen»Fürst seiner Verpflichtung in Betreff der Städte am Rhein nicht nachkommen will, so soll er denwieder herausgeben, den ihm Anton Geißberg von den Eidgenossen gebracht hat, Lneern soll alle Sclst^tcn, welche über diesen Punkt Aufschluß geben, sammeln und jedes Ort seine Boten, die beim Herzogder Etsch gewesen, einvernehmen, wie die Sachen damals beschlossen worden. Alles soll in Schrift gcst^und den Boten mitgegeben werden,) in. Wenn die Boten von Bern und von Freiburg ans den ^nach Baden gehen, sollen sie den Weg über Solothurn nehmen, um die Sache UrS StegcrS zu vermittelni». Der Richtung von Mailand wegen wird beschlossen, man wolle bei dem Entwurf bleiben, de» d»Boten, so zu Mailand gewesen, gemacht haben. Nur soll der Artikel von der Hülfe hin und ab st"',Lnccrn soll die Richtung mit Gabriel «Morasin) verbriefen, ans dem Tag zu Baden soll dann dergefertigt und vollzogen werden. Wenn auf Ostern daö Geld anlangt, so soll jedes Ort eine Botstl^nach Lnccrn schicken und auch die Ansprcchcr sollen zu Prüfung ihrer Ansprachen und zur Verthcil»'^des Geldes dahin beschicdcn werden, «». Hinfür wollen die Eidgenossen sich nicht mehr der AnsP^^ihrer Angehörigen annehmen, die nach Lamparten fahren und dort den Walchcn Dingö (ans Borg)kaufen. Jeder mag solches thnn oder lassen auf seine Gefahr,dann die cidgcnon der dinge vnd ^nachhin louffcnS ganz müd sind", z». Lnccrn soll im Namen aller Eidgenossen an den heiligenschreiben des sohns des Bartholomäus Hubcr wegen, «>» Der Zwei von Solothurn wegen svüein früntlich geschafft in Lamparten tun".

Die Reihenfolge der Artikel ist in den zwei benutzte» Exemplaren sehr verschieden. Bei I fehlt im Lucerncrexcniplar b" ^Text eingeschlossene Zusatz:Wenn der Fürst u, s, w,"