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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Januar lZ70.

anhalten zu schwören, daß sie heimkehren und ihrer Obrigkeit gehorsam sein wollen. Widerspänstige sollman gefangen nebmen und strafen. «». Heimbringen, wie man den Ungehorsam derer strafen wolle, diewider Ehre und Eid Knechte und ehrbarer Pente Kinder aufwiegeln, in Kriege zu ziehen. Einige meinen,es wäre am besten, ihnen die Köpfe abzuschlagen, da man sonst befürchten müsse, vor ihrer Menge nichtmehr sicher zu sein. >». Donnerstag nach Pauli Bekehrung (Januar) sollen die Zusätze nach pivinenzu Uri oder Ursern eintreffen, nämlich von Zürich Z0 Mann, von Bern 50, von puecrn Z», von Uridie ganze Macht, von Schwvz P), von Untcrwaldcn, Zug und GlaruS je 50, von Freiburg und Solo-thurn je 25, von Abt und Stadt St. Gallen je !0, von Appenzell 50, von Baden i0, von Mellingen,Zurzach, Klingnau je l, von Bremgarten 4, von Thurgau, Oberland und den gemeinen Aemtern je 10.Uri soll dafür sorgen, daß der Gottbard immer offen bleibe, damit man im Hall der Roth den Pente»zu Hülfe kommen könne, auch daß ihnen um bescheidenes Geld Proviant zukomme «z. Man soll dieWeißpfcnningc verrufen

Da« Slaal«archiv Bern sA. <5, A. z. IKZ) enIHZIt einen Abschied > t?g Donnerstag vor Antvnit ohne Ortsangabe. <5« istoffenbar der gleich, Abschied, obschon er viel weniger Dcrbandlungsgegenflände umsaht. Au« demselben ist der Artikel q. hieraufgenommen, der dagegen in dem Lucernerabschied« fehlt jj Zu «r. Sich« ». .12 1». Iii.

2«».

!47!l, 4. Februar.

K»aal«ar<e>i« Veen Deulsche» Tpriubbutb tl»

Dir Schulthciße, kloinon und großen Räthe von Bern und Freibnrg erklären, daß die von Martenbei ihrer hergebrachten, urkundlich erwiesenen Freiheit bleiben sollen, wonach niemals vor ergangenemEndurtheil und dann nur in den zehn nächstfolgenden Tagen von ihrem Rath an eine der beiden Städteappcllirt werden mögt.

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Lucern.

>47ll, Kl. Februar «-<h D«.»,,'.,»

O»»a»«iie<i,i» >!»-»»» V»«»rr>trabslb><desamml«na N I?7

Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter. Bern. Georg vom Stein pueern Heinrich HaSfurter,Schultheiß; Easpar von Hcrtenstein, HanS Ferr, Altschultheißc. Uri. HanS Jmhof. Schwvz < nichtangegeben). Unterwaldcn. Heini Zelgcr. Z u g. HanS Seiler; Hans Frei. G larnS. pandolt. Frei-burg. Peter Pavillard. Solo thurn. Eunrad Bogt, Altschultheiß.

». Auf nächstem Zag soll man sich bestimmt erklären, was der Eide und des pandgeschreis wegen>m Thurgau zu thun sei, da etliche daselbst weder schwören, noch mit den Eidgenossen reisen wollen.I». Uebcr die im Vorschlag liegende Vereinigung mit Schaffbansen, deren Entwurf an alle Orte mitge-theilt ist, soll man bis zum nächsten Tag sich reiflich bedenken, da in diesen ungetreuen Zeiten derAntrag nicht zu verachten sein dürfte Zürich soll denen von Schaffbausen Tag nach Zürich setzen, umihre Aitikel anzuhören, wenn die österreichischen Boten dahin kommen r. Den unter sich im Streiteliegenden Aebten von Au, SolmanSweiler und Blindheim wird neuerdings geschrieben, sich auf ein Rechtzu verständigen, Graf Rudolf soll die Sache wieder an die Hand nehmen und ihnen Tag nach Zell setzen.