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März 1473.
tochtcr zu belassen bis zum Tag der Jahrrcchuung. «R. Die von Büren und Zurzach sollen den Untcr-vogt Hansli Welti hinsichtlich deS Holzhans und anderer Dinge als einen der Ihrigen behandeln.«. Der Vogt von Lcs Efts und zum heiligen Kreuz legt Rechnung ab: Jedes der X Orte erhält davon1U Gulden. il°. Die Herzogin von Mailand entschuldigt die Abwesenheit ihrer Botschaft auf dem Tage zuZürich und wünscht zu wissen, mit welchen Fürsten die Eidgenossen in Einnng stehen. Es wird ihr schriftlichangezeigt, sowohl mit wem man bereits in Einnng stehe, als auch wer sich darum bewerbe. DieTheilnng des Brandschatze? von Genf wird vorgenommen. I». An Graf Heinrich von Württemberg wirdgeschrieben, er soll dafür sorgen, daß dem Sattler von Surfte das Scinige wieder erstattet werde. Dabeisoll man auch die üppigen Worte anzuziehen nicht vergessen, welche der Graf undankbarer Weise gegeneinige der Unsrigcn gebraucht hat. ii. Hansen von Nandegg zu Dicßenhofen wird geschrieben, daß erdem Rudolf Storchcneggcr den Harnisch bezahle oder mit ihm zu Zürich vor Recht trete, ik. In Betreffdes Schultheißen von Rheinau soll der Vogt im Thurgau bis zum JahrrcchnnngStag Erkundigung ein-ziehen. I. Auf diesen Tag hat König Matthias von Ungarn und Böhmen den Eidgenossen freundlichgedankt für das gegebene Geleit und angezeigt, daß er seine Gesandtschaft schicken werde, um ein Ver-ständnis! oder eine Einung mit gemeinen Eidgenossen zu unterhandeln, in. Die Boten, welche nächstensnach St. Gallen kommen, sollen suchen, den Stcucrstrcit zwischen St. Gallen und dem Rhcinthal gütlichzu vergleichen oder sie auf ein Schiedsgericht zu vereinigen, n. Der Bote von Zug soll mit Anton Gciß-bcrg reden, damit er an den Herrn von Oesterreich das Begehren bringe, daß laut der Vereinigung dieBriefe mit den Niedern Städten aufgerichtet werden. «. Auf St. Jörgcntag zu Nacht (23. April) sollen dieVoten aller eidgenössischen Orte, auch diejenigen der nicdcrn Vereinigung, die vor Grandson war, mitVollmacht über die Kostbarkeiten der Beute zu entscheiden, in Luccrn erscheinen, z». Der Herzoginvon Mailand wird geschrieben, sie möchte den Heinzmann Klcgcr von Uznach mit seinem Widcrsächcr imVcltlin vergleichen oder nach Vorschrift des Capitulatö bewirken, daß dieser ihm zu Chnm (Como) zuRecht stehe.
Zu L. A. S. II. 440: „Die zal der ftldner» zur Morse, vnd wie man de» brantschaz von Jenff und Losa» geteilt Hut nach„Anzal der tüten, die den gewunnen haut, vnd hat man vff iegtichc Person 1>/z Gulden geteilt." Es erhielten:
Zürich mit Mann 2000 Gulden 3200
Bern » ^670 » 44202
Luccrn >> „ 3302
» 2vl) ^ zzo
Schwyz » 610 „ 075
Untcrwalden » 240 „ 384
Zug » 250 „ 400
Glarus mit Oberland, Thurgau und Thurtal „ 800 „ 4280
Freiburg „ 2000 „ 3200
Solothurn „ 440» „ 2240
Baden » 430 „ 230
Mellingen, Bremgarten, Waggenthal . . „ 402 „ 201
Uri, Schwhz, Untcrwalden zum Boraus z»0
Mann 47022 Gulden"27454
„Item vnd hat man dz Gold also gcwcrdt:
Ninsch Gulden vnd Sant Andres Gulden mit dem Krüz sür Rinsch Gulden.