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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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536 April 1475.

mit uns verbundenen Fürsten und Städte; wenn an diesen etwaö erfunden würde und wir dann we'ttdarum angesucht würden, so würden wir unö der Billigkeit nicht verschließen, wie man dasvon Savoyen schon früher geschrieben habe. Den Herzog von Mailand betreffend, haben wir ^Capitel, bei denen wir ungeändert verbleiben wollen. Wenn Savoyen die übrigen Anstände, die zu" ^Mailand und den Unsrigen walten, zu vergleichen Aachen wolle, so glauben wir, daS dürsteder Hand gewiesen werden. Endlich, da Savoyen mit Bern in ewigem Bündnis stehe, sodie Herzogin werde diesem Bündnisse nachleben und weder unfern Feinden Beistand gegen unS ^ ^noch Jemanden, der unser Feind sein will, durch ihr Hand und Hcrzogthum ziehen lassen, wie ^zu thun unS vorhin zugesagt habe. «I. Den Tag, welchen die von Basel und der österreichische 'vogt auf den Sonntag Oanlato (23. April) nach Basel geseht haben, soll man besuchen und deS > ^zugS wegen, um dessenwillen er angesetzt ist, rathschlaqcn, waS man darin thun und antworten ^«?. Da große Klagen kommen über der Eidgenossen Knechte, die gegen den Feind ziehen, daß sic w ^Biederleute, die der Krieg nicht angeht und die unsere Freunde sind, wo sie zu denen kommen,beschädigen und ihnen das Ihrige nehmen, so soll Jedermann das ernstlich heimbringen, damit allen 'solches verboten und den heuten eingeschärft werde, Niemanden zu beschädigen, als die Feinde.soll allenthalben mit Androhung von Strafe an Leib und Gut verkündet werden, t'.Diedie Hertzoq Ludwigen von Beyern geschriben, dz setz vnlangst in waldayschen landen von den ^zwey hundert tusent Türken erschlagen sind, daby des türschcn keyserS Sun, vnd vil Türken ^ouch daby zwoy panncr gewunnen, die sich eins wegS von Götz gewalt verendret haben, dz eincrucinrS, dz ander in die sun vnd manen" :c., sol ledcrman heimbringen. Der König von F"" ^hat gemeinen Eidgenossen einige Artikel zugeschickt, wie er sich mit dem römischen Kaiser und dm ^ ^mit ihm wider den Herzog von Burgund verbinden wolle. DaS gefällt unS Allen wohl und wu ^denen von Bern aufgetragen, in unser Aller Namen dem König dafür sehr zu danken. ^,-t,

HO,MM Franken von Lyon nach Bern kommen, soll Bern gemeinen Eidgenossen und denen, die eSTag verkünden und alle Orte sollen ihren Boten Gewalt geben, wenn Kosten darüber gGUUäcu^^mit Schreiben oder Andern,, selbe zu bezahlen. I. Dem Ulrich Estlin von Klingnau, welcher dcovon Frankreich Diener werden möchte, wird eine Empfehlung gegeben, k. Der Memmingcr -^^ ^wegen, welche in Savoyen im Geleit von den Burgundern gefangen worden sind und welche dic ^ ^nicht freigeben wollten, ist beschlossen, mit den savoyischen Boten zu reden, daß man selbe loSw»^^da sie zu unfern Bundesgenossen gehören, so müßten wir, falls cS nicht geschehen wollte, dara»l ^sein, sie frei zu machen. I. Des iungen HofstctterS wegen, der zu Genf gefangen worden ist, ^ßikauch mit den savoyischen Voten geredet, daß sie bei denen von Gens Genugthuung und Sctb'^''für denselben erwirken, ansonst müßte man ihm gestatten, durch eigene Gewalt zu dem Seinen zu ^>»».Heimbringen von des bunds wegen, so der Herzog von Mcylandt mit dem Herzog vou ^ ^wider mengllich zchclffcn gemacht hat mit yrv' pferten vnd ein, grossen suovolk in sincn costeu, ^man darumb Ratslagcn, wz vns darzu zctund che." ». Die von Bern haben angebracht :

Montag (3. April) die von Solothurn mit ihrer Stadt «Pannner nach Pontarlier anSgezoätUso wollen sie mit ihrer Stadt Panner auf nächsten Samstag (15. April) auch ausziehen, »« ^zu entsetzen. Weiter haben sie erklärt, daß sie den, Kaiser Hülfe zusenden und darin sich jgckerzeigen wollen. Dieser beiden Stücke wegen sollen auf nächsten Sonntag zu Nacht (16. April)