November 1447.
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Bnöen (?) 1447, I K. Nvvcmbcr (vff Meiltag (Donstag?) ipso. Ottmari).
Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede, 4, 8!>,
u. Da unsere Eidgenossen von Uri mit ihrem Panner gegen die Herzoge von Mailand ausgezogensind und alle Orte zum Zuzug gemahnt haben, so hat man auf diesem Tage betrachtet, wie ungelegen,sowohl der Jahreszeit als anderer Ursachen wegen, ein solcher Zug jetzt ist, und geordnet, daß soforteine Botschaft gemeiner Eidgenossen denen von Uri in's Feld nachgeschickt werden soll, um sie zu bitten,wieder heimzuziehen und uns mit Boten oder Briefen zwischen ihnen und Mailand vermitteln zu lassen.Dabei soll man ihnen auch vorstellen, daß sie von Niemanden angegriffen seien, auch sich nicht nachInhalt der Bünde auf ihren Eid erkennt haben, daß der Kriegsfall vorhanden sei; ferner, daß sie unfernBoten zu Uri zugesagt hatten, sie werden nicht ausziehen, und nun doch ausgezogen seien. Zu dieserBotschaft sollen aus jedem Orte zum wenigsten drei Boten gegeben werden, und mag man die von Urinicht gütlich bereden, heimzuziehen, so sollen die Orte unverzüglich ihre Boten bevollmächtigen, sie ausdem Felde heimzumahnen und uns in der Sache handeln zu lassen, eben weil sie uns versprochen haben,zu Hause zu bleiben. .1». Der Vogt von Baden bittet um Erlaubnis, mit den Leuten der Grafschaftseinen Herren (von Uri) zuzuziehen.. Das wird ihm abgeschlagen; er soll wieder heim nach Baden kehrenund Befehl erwarten, sich jedoch gerüstet halten.
St. Othmarstag (16. November) fällt im Jahr 1417 auf einen Donstag. Das urkundliche Datum scheint
daher verschrieben zu sein.'
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Lucern. 1447, T8. November (Zinstag vor Sauet Andrcstag).
Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede, 4. St,
Gemeiner Eidgenossen Boten antworten den Brüdern Georg und Heinrich Geßler, daß, da nachs^m nur für die Tage mit der Herrschaft Oesterreich ihnen sicheres Geleit zugesagt sei, sie vielleicht füre>Nen mit ihnen dort zu leistenden Tag der erforderlichen Sicherheit ermangeln würden, wie sie dasihnen schon einmal zugeschrieben. Damit sie aber sich überzeugen, daß es ihnen (den Eidgenossen) nichtum Rechtsverweigerung zu thun sei, bieten sie den Gestern Recht auf Bürgermeister und Rath zu Lindauvdcr zu Ueberlingen, nach ihrer Wahl, doch so, daß beidseitige Ansprachen da verhandelt werden, einRecht mit dem andern gehe; sie verlangen Antwort durch den rückkehrenden Boten.
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Schtvyz. 1447, T. Dccember (Samstag «ach Catterine).
Sschudi: Chronik II, SIS.
Zu Schwyz ist in Beisein Jost Stuki's, des Boten von Glarus, geordnet, daß die von Schwyzletzt einen Vogt nach Windeck in Gaster, die von Glarus aber einen Vogt nach Utznach geben sollen.