Zum 1424.
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t». Diese Boten erscheinen im Namen ihrer Herren vor dem Bürgermeister, den Rathen, Zunft-meistern und den Zweihunderten von Zürich und bitten anzusehen den großen Schaden, den ihnen derHerr von Mailand wider alles Recht angethan, und ihnen Hülse und Rath, um selben zu rächen, zuzujagenund zu leisten. Nachdem sie ausgetreten und die Umfrage ergangen war, wurde ihnen bei ihremWiedereintritt eröffnet was folgt: Sie möchten nicht verübeln, daß man ihrer Bitte nicht willfahrenkönne; Zürich sehe nicht ein, daß da etwas auszurichten wäre, der Herr von Mailand sei mächtig undglücklich in seinen Unternehmungen, er habe Bellenz so befestigt, daß es fast unbezwinglich sei; Lebens-mittel, um auch nur eine Zeitlang davor zu liegen, hinzuschaffen, wäre schwierig, das Unternehmen könntenur verderblich für die Eidgenossen ausfallen. Hierauf erklärten die Boten von Uri und Obwalden,ihre Räthe haben den Bundbrief vor sich gelegt und auf ihre Eide gefunden, daß sie Zürich zu mahnenhätten, sie mahnen also mündlich, dem Herzog von Mailand abzusagen und ihnen zuzuziehen in denKreisen des Bunds. Die Boten von Lucern, Nidwalden und Zug mahnten nicht, aber baten, derMahnung der andern statt zu thun. Darauf wurde nach abermaligem Austritt und Umfragen geant-wortet : Sie wissen, was ihnen zu Einsiedeln auf die damalige Mahnung geantwortet worden, dabei habees sein Bewenden. Der Herr von Mailand oder die, so sie geschädigt, seien nicht innert die Bundes-kreise gekommen, der Fall der Mahnung sei also nicht da. Begnügen sie sich mit der Antwort nicht, sowolle man ihnen zu bundesgemäßem Recht stehen. Werde Zürich da verurtheilt, der Mahnung zu folgen,so werde es ziehen so weit der Bund gebiete und nicht weiter, da alles verwüsten, was man verwüstenmöge und sofort wieder abziehen, damit man solcher Mahnungen künftig überhoben sei. Die Botenmöchten an ihre Herren bringen, daß sie, statt solche zwecklose Kriegszüge vorzunehmen, Friedens Unter-handlungen Gehör schenken möchten, Zürich sei bereit solche zu betreiben; wolle man seine Vermittlungnicht, so werden sich andere dazu finden. I». Ferner hat der Altburgermeister auf Befehl der Räthedie Boten ersucht heimzubringen, daß Zürich mit ihnen und andern Eidgenossen viermal der Münzewegen Tag geleistet habe und gern mit ihnen eine Münze oder neue „Werschaft" angenommen hätte.Man habe aber niemals eine völlige Antwort erhalten können. Daher habe Zürich, um dem Aufschlagaller Dinge in Folge der Münzprägungen der schwäbischen Städte zuvorzukommen, letzt eine neue Münzeangenommen und geschlagen, wozu es Recht und gehofft habe, daß andere Eidgenossen, die in seinenMünzkreis gehören, sie mit ihm gehalten hätten. Nun haben aber die Eidgenossen den Städten Brem-garten, Baden und Mellingen bei ihren Eiden die Annahme der neuen Zürchermünze verboten, demVogt von Baden haben sie geboten, den Seinigen zu verkünden, daß sie die alte Währschaft behalten, aberdie neue Münze auch nehmen mögen, wenn sie wollen. Man finde das unbillig, weil jene Städte Zürichgeschworen haben wie den andern Eidgenossen und dieses mehr Kosten mit ihnen gehabt habe als dieandern. Besonders befremdlich sei, daß Uri, das jenen Städten nicht zu gebieten habe, sich in die Sachemische. Die Eidgenossen möchten also von jenen Geboten abstehen und die neue Münze und Währungmit Zürich annehmen, das Ziel der Währschaft möge man allfällig auf 10 oder 20 Jahre oder längererstrecken. Zürich wünsche, daß auf dem nächsten Tag zu Baden über die Sache verhandelt werde. —
Zu n. Dazu Luccrner Nathsbuch IV. 36 b. 1424, soxtu, icnte psntoeostes. (9. Juni.)