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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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Städten und Amtleuten zu tädingen und selbe zu des Reichs Händen zu nehmen, mit dem Versprechen, daßnicht vom Reiche veräußert werden sollen, o. Ebenso gibt derselbe unterm 4. April der Herzogin Catharina vonBurgund Vollmacht, mit denen von Basel um die Städte, Schlösser und Landschaften ihrer Morgengabe zutädingen, welche Basel zu des Reichs Händen zu nehmen Vollmacht habe. (Mittwoch und Donstag nach deinOstertag.)

Lichnowsky Bd. V. Reg. 1528. Bd. VI. Reg. 1527. 5. <z. Archiv Basel, Großes Weißes Buch Fol.81. 103. Thcilweise abgedruckt bei Ochs III. 103.

428.

444Z, 1. Mai. Uebergabe des Stifts Schönenwerd in den Schirm der Stadt Bern.

Staatsarchiv Bern.

429.

4447, 8. Februar. Basel. Auf diesen Tag war von den jüngst zu Constanz versammelten Boten vieler Städte ausobern und Niedern Landen, auch von Schwaben, ein Tag nach Basel gesetzt, um von den Stücken zu reden,welche der Städte Boten zu Heilbronn von gemeiner Nothdurft wegen an den König zu bringen verav-redet haben. Basel verkündet (sadbato ants ciisin oonvsrsicmis sanoti Uauli) diesen Tag, wie ihm austgetragen war, an Freiburg im Breisgau, Colmar, Breisach, Kaisersberg, Mühlhausen und Neuenburg. (F^tag nach U. F. Tag der Lichtmeß.)

Schreiber, Urkundeubuch II. 1. S. 271.

430.

4443, 2. Juni. Straßburg. Der römische König Sigmund verbietet den Städten Basel, Straßburg und Consta»;allen Verkehr mit Venedig, da der fünfjährige Friede zwischen ihm und den Venedigern am 18. April nächsth'"auslaufe und trotz der Bemühungen des Papstes Martin, da er noch zu Constanz war, nicht habe erneuert nievden können und da die Venediger trotz des Friedens den Patriarchen von Aquileja und dessen Leute und Eutin Friaul angegriffen haben, auch die Städte und Schlösser des Reichs zu Verona, Padua, Vicenza zu behaltenmeinen. Der König benachrichtigt die Städte, daß er alle nach Venedig führenden NeichsstraßenKricgsvolk besetzt habe, um Alle, welche Kaufmannswaarcn oder Anderes dahin führen wollten, aufzuhalten undzu strafen. (Samstag vor St. Ulrichstag,)

Nach einem Straßburgcr Codex abgedruckt bei Lollöxklin, ^.Is. ckip. II. p. 331., als Regestrronillat I. 743.

431.

4443, 28. Juli. Die Städte Basel und Straßburg verlängern ihr auf nächsten 11. November zu Ende gehend^-'Bündnis; von Montag nach St. Catharina Tag 1407 (s. o. Reg. 404) auf fernere fünf Jahre von dessen Äu>."gang an gerechnet. (Donstag nach St. Jacobstag.)

Archiv Basel, Großes Weißes Buch 164. Ii.

432

4423, 30. November. Vurgrccht des Hans von Falkenstein mit den Städten Bern und Solothurn. (Andree.)

Staatsarchiv Bern.