442
297.
4379, 1. Oktober. Eßlingen. Verschreibung der Städte des schwäbischen Bundes, daß Altstetten, AtarbachBernau zu ihnen in Bund gekommen und dem Schirm der Städte St. Gallen und Lindau empfohlen wordenseien. (Freitag nach Michaelis.)
Stadtarchiv St. Gallen. Vgl. Bischer, Neg. ISO. S. 135.
298.
4379, 26. Februar Herzog Leopold von Oesterreich verbindet sich mit der Stadt Basel gegen den Bischof vo"Basel, den von Rechberg und Blauenstein. (Samstag vor Jnvocavit.)
Briefe der Beste Baden. Angeführt in dem Verzeichnis; der Briefe, welche Basel von den Eidgenossender Eroberung von Baden erhielt. S. oben Absch. 343. Note 2. S. 155.
299.
4379, 4. Juli. Baden. Ruprecht der Aeltere, Ruprecht der Junge, Otto, Stephan, Friedrich und Ruprecht im'Jüngste, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzoge in Bayern, und Bernhard, Markgraf zu Baden für sich und dc'minderjährigen Markgrafen Rudolf, vereinigen sich mit den verbündeten Reichsstädten in Schwaben, woruvü''auch St. Gallen und Wyl im Thurgau nebst dem Lande Appenzell. (St. Ulrichstag.)
Uatb, <1o Mllo iiap. xulüica, x. 39. Abgedr. bei Zellwcger, Appcuz. Urk. Nr. 119. Vgl. VischiNeg. 13lZ. S. 137.
300.
4379, 4. Juli. Ulm. Zwei und dreißig Reichsstädte und das Land Appenzell versprechen den mit ihnen m'ikündeten Fürsten, sich mit Adolf, dem erwählten Erzbischof von Mainz und Trier, so lang das Bündniß "den Fürsten währe, nicht zu verbinden.
Weizsäcker, ReichstagSabschicde S. X0IV. Note 11.
301.
4579, 11. October. Constanz. Die Reichsstädte des Bundes um den See entscheiden die Streitigkeiten zwü'^Abt Cuno von St. Gallen und den Landlcuten von Appenzell, welche auf diesem Tage vor sie gebracht wMsind, dahin, daß : 1. Die Landlcute von Appenzell und die zu ihnen gehören, dem Abte als ihrem rechten >7schwören und huldigen, ihn bei seinen Rechten und hergebrachten Nutzungen lassen, des Gotteshauses Recht I .sollen, wo sie von seinen Amtleuten darum gefragt werden; nach Abt Cuno's Tod sollen sie dem Capitclsein bis ein cinwähliger Abt oder Pfleger vorhanden sein wird. 2. Daneben sollen sie aber bei de»;mit den Reichsstädten bleiben wie sie selben beschworen haben. 3. Wenn sie die Huldigung gcthan,sie die Beschwcrdcpunkte, die sie jetzt den Städten vorgelegt, an den Abt bringen und suchen, sich mit dew^darüber gütlich zu verständigen. Die Stücke, über welche dann eine Verständigung nicht erzielt werdensollen wieder vor die Boten des Bundes um den See kommen. (Dienstag vor St. Gall.) ^
Haller'sche Doc.-Sammlung Bern, XXlV. 17^ Zellweger, Urk. Nr. 121. Vgl. Bischer,
S. 13S.
4379, 16. November. Buchhorn, u. Die Reichsstädte des Bundes um den See sprechen unter dem Sieg ^Stadt Buchhorn zwischen Abt Cuno von St. Gallen und den Appenzellem, daß die letzter» demversessenen Zinsen und Steuern jeder Art und auch das von Abt Georg sel. geliehene Geld unverzüglich