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Am 3. September trat die Stadt Weil diesem Bündniß bei. Vgl. Bischer ebenda Reg. 64. 1377,9. August auch Nördlingen. Ebenda Reg. 199. S. 133. 1377, 18. August, Dinkelsbühl, ebenda Reg. 196.Gmünd, 19. August, ebenda Reg. 197. am gleichen Tag Aalen, Reg. 198. am LS. August Wimpfen, ebendaReg. 193. Bopfingen, Hall, Heilbronn, Weinsbcrg am 16., 17. und 18. August 1377. Ebenda Reg. 192. 193.194. 195.
288.
437«, 13. Juli. Dissentis. Vertrag zwischen den Leuten des Thüles Dissentis und denjenigen des Blegnothalsmit Gunst und Willen des Herrn Brun von Rhäzuns. 1. Beständiger, alljährlich zu erneuernder Friede.2. Gegenseitig freier Durchpaß für Kaufmannswaaren. Raub, der jemandem in den beiden Thälern genommenworden, wird nicht durchgelassen, sondern aufgehalten. 3. Für Vergehen gilt das Forum des begangenenDelicts. 4. Bei Schulden soll der Rector des Gläubigers sich überzeugen, daß am Gericht des Schuldnersjenem Recht gehalten wird. Wenn nicht, so erfolgt schiedrichterliche Entscheidung durch die beiden Rectorenan einem zwischenliegenden Ort. S. Ausschluß der Pfändung. 6. Niemand soll einem Verrufenen Auf-enthalt geben. 7. Conventionalstrafe von 1000 Goldgulden für den Bruch des Vertrags; der Friede solldamit nicht gebrochen sein. 8. Vorbehalten von Seite Blegnos Galeazzo Visconti, von Seite Dissentis, derBischof von Cur.
Nobr, Lock. ckixl. III. x. 294. Ho. 197.
289.
4377, 29. Januar. Elisabeth, Gräfin von Neuenburg, nimmt Burgrecht zu Laupen. Beide Theile helfen einandermit ganzer Macht im Umkreis von drei Meilen um Neuenburg und von fünf Meilen um Laupen. (Donstagvor U. F. Tag der Lichtmeß, do man zalte nach Christi Geburt 1377.)
Natils II. x. 1949. Uo. 757, mit unrichtigem Jahresdatum 1378.
290.
4377, 31. Mai. Notenburg. Carl IV. und König Wenzel entlassen achtzehn schwäbische Reichsstädte aus der Acht'unter denselben St. Gallen. König Wenzel macht auf Geheiß des Kaisers zwischen ihnen und ihren Gegner»eine vollkommene Sühne und erneuert ihre Privilegien, verspricht auch, daß bis St. Michaelstag das Majestäts'siegel Carls IV. an den Sühnebrief gehängt werden soll.
Weizsäcker, NeichstagSabschiede S. 183, 189, 199, 191. Vgl. Bischer, Gesch. der schwäb. Städtcbllndc,Reg. 93, 94.
. 291.
4377, 17. Juni. Nürnberg. König Wenzel gebietet den achtzehn schwäbischen Städten, worunter St. Gallen,seinen Gesandten für Uebcrgabe der Sühnebriefe und Abnahme der Huldigung gehorsam zu sein.
Weizsäcker, a. a. O. S. 195.
292.
4377, 11. August. Constanz. Die Abgeordneten der verbündeten Reichsstädte um den See, Constanz, klebetfingen, Ravensburg, Wangen und Buchhorn machen eine vollkommene Sühne zwischen Rudolf von Hoinbmgund andern Brüdern des deutschen Ordens einerseits und ihren Eidgenossen von Lindau und St. Galle»anderseits wegen Gefangennahme eines Dcutschordensbruders zu Lindau.
Bischer, Gesch. der schwäb. Städtebünde, Reg. 191. S. 133.