426
Endlisperg. ehemals Herr zu Arconcie, im Mai 1296 und die Stadt Freiburg im Juni gleichen Jahres inBetreff der Herrschaft Arconcie geschlossen und verbrieft haben, (^sims lCownurli.)
Archiv Freiburg. Latein. Urk. Abgedruckt Usonoil äo 1'3idoui^ M. x. 117. dlo. 179.
235.
t5i>0, 6. Juli. Königsfelden. Zwischen den Städten Straßburg und Basel einerseits und Zürich anderseits, sprichtKönigin Agnes von Ungarn, welche von beiden Theilen als Schiedrichtcrin angenommen worden: 1. Sie solleneinander Freunde sein und die Gefangenen gegenseitig frei geben. 2. Straßburg und Basel sollen diejenigen,welche Zürich ihnen gefangen, nach Erkanntniß ihrer Räthe für ihre Gefangenschaft entschädigen. 3. Zürichsoll seine Kaufleute, die der Waldner geschädigt und die. welche Straßburg oder Basel gefangen gehalten, nachdes Nathes Erkanntniß entschädigen. 4. Keine der Parteien soll an die andere dieser Sachen wegen Schadens-ersatz fordern. (Zistag nach St, Ulrich.)
Staatsarchiv Zürich. Pergamentene Urkunde mit anhangendem Siegel der Königin Agnes.
Vgl. dll darauf bezügliche Erzählung dcS Ulbert, bei ll'rouillat II. M. 39V. Schweiz.
Museum II. 241. Tschudi 1. 3SS.
236.
l530, 18. August, Erneuerung des Bündnisses zwischen Zürich und Schaffhausen auf weitere sechs Jahre. (Mitt-woch nach Maria Himmelfahrt.)
Staatsarchiv Zürich. Tschudi I. 3SS.
237.
im August Jsabella von Chalons und ihre Tochter Catharina von Savoyen. Herrinnen der Waadt, machenmit den Städten Bern und Freiburg ein Uebcrcinkommcn über die Behandlung von Rechtssachen und Freveln
der gegenseitigen Angehörigen gegen einander. (Konko B,n^n^>to,) na vi
Archiv Freiburg. Lateinische Urkunde. Abgedruckt Uaauoil äs Umdom-A III. x. 113. No. 17g.
233.
^0. Königin Agnes vermittelt einen Anstandfrieden zwischen Zürich und den Grafen von Habsburg-Laufcnburg
mit dreimaliger Erneuerung. o-
Tschudi I. 3S0. Die Urkunden finden s.ch nicht an Staatsarchiv Zürich.
23V.
iFF, 1 0^,^ Burkard von Ellerbach, der Alte, österreichischer Landvogt und Hauptmann im Thurgau undArga'u gelobt eidlich das Bündniß zwischen Oesterreich und Bern zu halten nach Inhalt der Bundesbriefe.Würde er von der Pflege abberufen, so soll er die Besten nicht übergeben bis sein Nachfolger sich in gleicherWeise zu Haltung des Bündnisses verpflichtet hat. (An dem nächsten Sonntag nach Christi Geburt,)
Solotb Wochenblatt 1326, S. 54b,
-rse N,„.Abriefe von 1341 und I35l sind verloren, ihr Inhalt ergibt sich auS dem erneuerten Bündniß
-- S-...»..,., !, S, « »M, >>°, S, I«,
^M Staatsarchiv Bern befindet sich kein Original der Urkunde Burkards von Ellerbach. sondernnur eine ^vie' im Spruchbuch .4, tot. 70 mit dem Datum „Sunnentag nach St. ElSbethentag 1351" ImSolotlmrner Wochenblatt, das seine Quelle nicht angibt, mögen aus Versehendes Abschreibers die Worle:in de». I«- da man zalt". ausgeblieben sein. Hr. Staatsarchivar von Stürler hältaber auch die in: Spruchbuch stehende Jahrzahl 1351 für unrichtig wiedergegeben statt 1341 und halt e.ne Ver-schreibung des Anfertigers des SpruchbuchS (I.Hälfte des 15. Jahrh.s für wahrscheinlich. Von eurem m. Oester-reich in: Jahr 1351 geschlossenen Bü.'.dniß finde s.ch m den bernischcn Archiven keine Spur, dagegen hatte Bernin. Spätherbst 134l' nach Beilegung des Laupenkr.egs und gänzlicher Aussöhnung m.t Fre.burg e.n Bundn.ß