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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
Entstehung
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378
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41.

4293 (für 1292), 17. Januar. Friedensschluß zwischen Ludwig von Savoyen, Herrn der Wandt und der St^Freiburg nebst ihren Mithaften. Die Gefangenen und die ihnen abgenommenen Pferde, Harnische zc.zurückgegeben werden. Frciburg schließt für die Dauer seiner Verbindung mit ihnen die Städte Bern, Avench^und Neuenburg ein. Ludwig von Savoyen schließt auch seinen Bruder, den Grafen von Savoyen ein und Mdafür, daß dieser den Waffenstillstand auf drei Jahre und mit zweimonatlicher Aufkttndung selbst beurkundeUeber die gegenseitigen Schadcnersatzforderungcn werden zwei genannte Schiedrichter entscheiden, (Im sabba^aprös Lt. Vlairo sn laut äs tauearuatiou uostrs siro 1292 ou luois äs ckauuso.)

Archiv Freiburg. Französische Urkunde. Abgedruckt Usousil cls VribourA I. x. 142. Xo-Vgl. Kopp, Gesch. VI. Buch, S. 150. Vorol, Xo. 2108.

42.

4293, 26. Januar. Zürich. Zürich vergleicht sich mit dem Kloster Wcttingcn wegen des von demselben inKriege gegen Herzog Albrecht von Oesterreich erlittenen Schadens und nimmt das Kloster in seinen bnuVrechtlichen Schirm, mit Festsetzung des Verfahrens bei allfälligen künftigen Beschädigungen in Kriegszüg"(Am achten Tag vor Maria Lichtmeß.)

Tschudi, Chronik I. 2101».

43.

4293, 10. April. Mailand. Werner, der Vogt Herzog Albrechts zu Baden, hatte wegen Mißhelligkeitcn

Leuten des Thales Uri die Waarcnballen mailändischer Kaufleute durch jencS Thal zu führen verboten " ^angeordnet, daß diese Waaren zurückgehalten würden. Ans eingelegte Bitte hob er aber dieses Verbot ^Lucern auf. Nun versprechen die Kauflcute unter dem Siegel der Stadt Mailand, den durch jene <3""^Haltung erlittenen Schaden weder die Bürger von Lucern noch andere Angehörige des Herzogs von Oest"'^mit irgend welcher Belästigung entgelten zu lassen.

Stadtarchiv Lucern. Kopp, Urkundenvuch I. Nr. 26. Geschichtsfreund XX. S. 310.

44. . ,

4293, 24. April. Friede zwischen Freiburg und dem Grafen Johann von Arbcrg, Herren zu Valengin und

Brüdern Ulrich und Dietrich, unter Vermittlung des Grafen Johann von Chalons, Herren zu Arlas) w'd ^Bischofs von Lausanne: Rückgabe der Gefangenen, Aufhebung gegenseitiger Forderungen und VeriW ^einiger Punkte an schicdrichterliche Entscheidung. Graf Johann behält die Hülfsverpflichtung an seinen W"Wilhelm vor. (Iw zur cls 1a, tssts Lainb GoorZö.)

Archiv Freiburg. Französische Urkunde, abgedruckt Iloousil cko Vridoui'A I. S. 155. Nr. 54.

45' -tS,

4293, 16. August. Brugg. Burckard Vitztum, Bürgermeister, der Rath und die Burger von Basel eintt^Walther von Hunwil, der Amman, der Rath und die Bürger von Lucern anderseits kommen übcrein, daß ^ ^Burger oder Einwohner einer der beiden Städte den andern an Leib oder Gut beschweren soll, ausgenw'^einen, der rechter Gelte oder Bürge wäre, oder bei mit zwei Zeugen vor dem Nathe erwiesener ^Weigerung) aber auch in diesen Fällen soll nicht Sclbsthülfe, sondern gerichtliche Verfolgung eintreten.Verkommniß soll dauern vom Datum dieses Briefs bis zun: nächsten zwölften Tag und von da an die wauf einander folgenden zwanzig Jahre hindurch. (Mornendeß nach Vnser Frowen mez ze mittem

Staatsarchiv Lucern. Abgedruckt bei Kopp, Urkundenbuch II. Nr. 85. 'Ivouiilat II-Xo-