Druckschrift 
1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
Entstehung
Seite
204
Einzelbild herunterladen
 

204

September 141S.

4Z0.

Lucern. 4^48, 30. September (koria 6^ xost ^liMaoiis).

Staatsarchiv Liiccr»: Rathsbuch III. «<» b.

Boten: Zürich, Hagimuer; Uri, Arnold von Silincn, der Schreiber; Zug, Graf; Nidwalden,Willis; Glarus, Albrecht Vogel.

l». Tag auf Sonntag nach St. Gallen Tag (33. October) zu Nacht hier zu sein wegen Eschentha^'?». wegen Maienthals; v. um einen Nichter nach Eschenthal; «I. wegen des Bischofs vonv. Schreiben an Bern und Solothurn, soivie an Schwyz, wegen der Acht hier zu sein auf dem Tag.

') Zwischen dem Grasen von Toggenburg und dem Gotteshause Cur sollte zu Zitzers ein Tag sein auf St. VerengTag (1. September). Der von Toggenburg bat die von Zürich, den Tag zu beschicken, und ihm, wenn die Sache »ichverrichtet würde, SO» Knechte zu leihen. Zürich sendet Glenter und Felix Maneß, und beauftragt sie SamstagsBartholomäi (L7. August) zu vermitteln und genau zu erfahren, ob der von Toggenburg seiner selbst wegen AngrMsei oder wegen derer von Metsch; ist das Erstere, und keine Vermittlung zu erzielen, so sollen die Boten mit dess^Widersachernluter" reden, daß sie ihmbekeren" oder auf die von Zürich zum Rechten kommen: wollten sie ke>»'von beiden thun, so werden die von Zürich dem von Toggenburg wider sie beholfen sein. Züricher Stadtbuch ü'LS a. d.

4ZR.

Lucern. 4 >44 8, 5. October (Iowa 4»« x-wt iwockoZarii).

Staatsarchiv Lucern l Rathsbuch III. k>0 Ii.

Boten: Zürich, der Meiß; Lucern, der Rath; Uri, der Schreiber; Schwyz, Ammann NcdMAmmann ab Jberg; Obwalden, Ammann von Nütli, Nidwalden, Ammann Zelgcr; Zug, Kcb>Glarus, Eggli.

«. Die Boten der vier Orte Zürich, Schwyz, Zug und Glarns, von Bern zurückkehrend, eröffnen do'drei Orten Lucern, Uri und Unterwalden: 1. die von Bern wollen alle Sachen, was nämlich die vonan Bern und an Gitschard von Naron fordern, und diese hinwieder an jene, ohne alle Bedingungen anRecht setzen, und meinen, man sei also von Hasli geschieden; 3. die von Bern wollen den viergetrauen, ob der geschworne Brief vorgehen solle oder derer von Wallis Brief. Das will nun Jederiiw»"heimbringen. 3. Ferner eröffnet der Meiß: die Walliser meinen drei Dinge vorzubehalten, u. die denOrten gethanen Eide, l>. daß er (Gitschard) nicht Landvogt werde, und o. die Kirchen und des Bischt»"''Gut. Hiezu erklärt der Bote von Zürich: die drin Orte sollen um die drei Dinge, und namentlich Mb'"der Eide, unbesorgt sein; niemand begehre sie davon zu drängen, noch darum zu setzen oder zu spreche»^'es sei den Bernern lieb, daß Wallis bei den Eiden an die drei Orte bleiben wolle, und sie seienBischöfe, um die Eide abzusprechen. 4. Noch erklären der Meiß und die Boten von Schwyz: weder sie»^die von Bern (das haben sie an ihnen gemerkt) wollen die Walliser von den Eiden drängen; auch begeheBerit nicht, den drei Orten etwas zu thun, es sei denn daß sie jenen hülflich sein wollten. I». TagBeggenried auf Sonntag (9. October).

') Dieselben Boten der vier Orte geben den andern drei Orten ebendieselbe Versicherung wegen des dreist^"Vorbehalts der Walliser im Namen und auf Geheiß ihrer Riithe, wofern Bern und Wallis um ihre Anstände aufzum Rechten kommen werden. Lucerner Rathsbuch III. S5 d. 24. October.