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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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September 1416. 203

^°gt zu Baden, die übrigen 37'/« Gl. aus den fallendeil Nutzeil zu bezahlen oder aber darum Kernengelds" verkaufen; Anthony Gerling will guter Bote heim sein, damit von seinen Herren auch bezahlt werde, wasdarin thun sollen.

Am 2. September (Freitag nach St. Verenentag) berichtete Zürich an Glarus über den Erfolg der Votschaft,welche Zürich und Lucern an den römischen Konig nach Weingarten gethan hatten 1. wegen Aufhebung der Acht inSachen des Grubers, 2. wegen Freiung der Kaufleute auf des Reiches Siraßen, 3. wegen des Landes Eschenthal (S.su 1, 2 und 3 die Absch. 424, 425, 426 oben) Es sei nun des Königs Begehren, daß alle Eidgenossen eine Botschaft zu>hiuach Ulm senden; daher Tagansetzung auf nächste» Dienstag nach Zürich, damit die Boten am Mittwoch abreisenkönnen. (Archiv Glarus. Das Missiv ist abgedruckt bei Tschudi II. 116. Jahrbuch von Glarus XIII. S.6V4, Nr. 158.)

Auch Solothurn war von Zürich eingeladen, seine Boten oder wenigstens einen Läufer mit den Vidimus seinerFreiheitsbriefe mit den Eidgenossen nach Ulm zu schicken, was dann letztere für Solothurn Gutes thun oder erwirkenkönnen, das werden sie gern thun. In Antwort darauf sendet Solothurn einenloissenden boten" mit den Vidimus-öriefen mit den Boten Zürichs und den Eidgenossen und macht hievon ixsa, äio rmtivitatis xloriosissimo Vlr^InisClaris Zürich Anzeige. (Missiv im Staatsarchiv Zürich).

428.

Hasle. 1418, 15. September (Donstag nechst nach unser Herren Tag).

Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. Ü5 I».

freundlicher Tag der Eidgenossen wegen der Anstände zwischen Bern nnd den drei Orten Lucern, Urillnterwaldcn in der Walliser Sache'). Die von Zürich geben am Montag vorher (12. September)il !> Bürgermeistern Meiß nnd Glenter volle Gewalt, wie sie selbe vordem schon gehabt haben,

^Bestes zu reden, zu werben nnd zu thun, NM die Sache möglichst zum Gilten zn bringen; geschähe dieses), »>it den Boten von Schwpz, Zug nnd Glarus zu reden, ob sie sich mit allen oder einzelnen aus ihnen^behcn könnten, beiden Theilen zn erklären, man werde dem, welcher nicht folgen wolle, weder beholfenberathen sein; nur sollen die Boten dießmal nicht sagen, daß Zürich dein andern Theile beholfen undKathen seiu wolle.

>) Vgl. Tschudi II. 112 a. 1>.Unser Herren Tult" nnnäinas in antigno Tigni-ino Lalonäario gnas inoi-piunt 10. 8sxt. UilArnin, Ealonckar. raoäii asvi x. 183.

42S.

1^18, 22. September (nuinta posi Nioomoäis).

Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. Kl) a.

Zürich hatte den Berchtold Schwend nach Schaffhansen gesendet, um die Bürger daselbst zn ermahnen, daß^ b'st beinl Reiche bleibeil und sich nicht von selbem drängen lasseil, Zürich werde ihnen dabei nach allem^''Nögen Hülfe leisten. Auf dieses erschienen im Namen der Stadt Schaffhansen an eingangsgenanntem^age Bürgermeister Johannes im Winkel und der Hallaller als Boteil vor Bürgermeister, Rüthen nndsw'ühliiidcrten zu Zürich, um für dieses Anerbieten Dank zu sageil und die Versicherung abzugeben, daß^wvffhnusm sich dieser Zusage getröste und falls es vom Reiche gedrängt werden wollte, davon Gebrauch^"chen werde unter Anerbieten, auch seinerseits das Gleiche gegen Zürich zu thun. Darauf haben die Näthe^ Zweihundert von Zürich ihre Empfehlung und ihr Anerbieten erneuert unter gegenseitigen Freundschafts-^sicheruuge.,.