August 1412.
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TN4.
Bern. 1^12, 31. August (ultima <Us ^uZusti.)
Solothuruer Wochenblatt 1819. Seite 182 f,
Ju dieser Stadt waren „nächst" gemeiner Eidgenossen Boten gewesen.
S. noch die Urkunde vom II. Oktober 1407: Daselbst 344—348.
TSÄ
(Wahrscheinlich) 1/112 Zwischen 1. und 8. Sc'Ptl'Ittber.
Staatsarchiv Lncern: Abschiedband ».
n. Heimbringen Ivas denen von Bern der zwei Gefangenen wegen geschrieben ist, sie unverdinget gegenbescheidene Kostvergütung ledig zu lassen; beide oder wenigstens den von Unterwalden. 1>. Der Ammannvon Mainthal bittet einen andern an seine Stelle zu setzen. Das soll man heimbringen bis zu dem Tage,der zu Lncern sein wird, am Dienstag nach unser Frauen Tag zu Herbst, v. Die von Schwpz haben be-gehrt, vor denen von Wallis sicher zu sein in allen Gebieten der Eidgenossen „wo sie an si stoßent". <1. DieStöße zwischen Zürich und Lucern soll man auf dem Tag zu Lucern an St. Michaelstag zu verrichten suchen.V> Da die von Appenzell gemahnt sind wegen vieler Sachen, die den Abt von St. Gallen und sein Gottes-haus betreffen, haben ihre Boten auf dem Tag zu Zug „der ietz vff Saut Verenentag geleist ist" erklärt:„Was die geschwornen Briefe zwischen ihnen und den Eidgenossen enthalten, dem wollen sie genug thun unddabei bleiben; sie bitten, daß man sich mit dieser Antwort begnüge; sie getrauen auch, sie haben genuggeantwortet." (Die von Appenzell haben alle, alt und jung, wer über sechszehn Jahre alt ist, geschworen,den Eidgenossen allen in Städten und Ländern oder dem Mehrtheil unter ihnen gehorsam zu sein. Itemsollen sie auch ohne der Eidgenossen Willen keinen Krieg anfangen.)
Dieses im Abschiedsband H. des Staatsarchiv Lucern eingebundene Stück ist undatirt, aber von Cysat, offenbarunrichtig, mit 1411 1. September überschrieben. Das Monatsdatum fällt nach den in d und o enthaltenen Angabenzwischen den I. und 8. September. Das Jahresdatum läßt sich nicht mit Gewißheit ermitteln. 1411 kann es nichtsein, weil der citirte Burg- und Landrechtsvertrag der. Appenzeller mit den Eidgenossen erst am 24. November diesesJahres geschlossen wurde. Dagegen ist mit Rücksicht auf die Streitigkeiten der Appenzeller mit dem Abt und Gottes-haus St. Gallen, auf die Verhältnisse zu dem Eschenthal, Mainthal rc. das Jahr 1412 nicht unwahrscheinlich; ob- 'gleich von den in diesem undatirten Abschied angeführten Tagen, sich in dem Jahre 1412 keine weitere urkundlicheSpur erhalten hat, was übrigens auch bei späteren Jahren, in welche nach seinem Inhalt dieser Abschied eingereihtwerden könnte, der Fall ist.
TN6.
Lucern. 1-112, 7. September (Mittwoch vor u. F. Tag ze Herpst).
Staatsarchiv Zürich! Stadtbuch IN. !! !>.
Dcr Tilg dahin ward von der Eidgenossen Boten gemacht, um „etwe manig stuk von der von Wallis,von der von Bern, von dcr von Eschental vnd von andern welschen Telr wegen". Burgermeister, Rätheund Zweihundert von Zürich geben am Montag vorher (5. September) ihren Boten, die sie auf den Tagschicken, volle Gewalt in den Sachen zu thun, was andrer Eidgenossen^ Boten thun werden; wollte manjedoch einen Zug nach Wallis beschließen, so sollen sie darum nicht Gewalt haben.