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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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November 1391.

Die von Basel forderten, daß die von Bern ihren Burgern ihre Zinsen und Leibdinge nach Ausweis der Haupt-briefe bezahlen und die Ausstände berichtigen. Der Spruch der Eidgenossen geht dahin, daß Bern auf nächste Weih-nachten Boten nach Basel senden soll zu einer Rechnung über die versessenen und ausstehenden Zinse und Leibdinge.Den ermittelten Betrag sollen die Berner dann in vier Jahresterminen bezahlen, für jeden Gulden ein Pfund undzwei Pfennige der Münze, welchen die von Bern und Basel nun nach Laut des Münzbriefs schlagen« bei Folge derLeistung für jede nicht bezahlte Rate. Von nächster Weihnacht an sollen die Zinse ein Jahr, das Leibding ein halbesJahr langlidig stan", nachher sollen die von Bern zur Zahlung verbunden sein nach Sage der Hauptbriefe. Da sievon dieser Sache wegen einander angegriffen und beschädigt haben, so wird verfügt, daß die Gefangenen beiderseit ledigseien und das ihnen Abgenommene zurückerstattet werde; die entstandene Mihhellung soll damit abgethan und beideStädte sollen einander gute Freunde sein.

RS5.

Sarg ans. 4.?9 2, 26. Mal (Sonntag nach der Ausfahrt).

Tschndi; Chronik I. !><>!>.

Graf Johann von Werdeilberg zu Sargans macht den: Ammann und den Landleuten von Glarus !Anträge zu einer Verbindung mit den Eidgenossen oder mit ihnen, den Glarnern, allein, so daß sie ihmHülfe zu leisten hätten zwischen dem Wallensee und Ragaz und er hinwieder ihnen in ihrem Lande Glarns,mit aller Macht, mit Leib und Gut.

Auch abgedruckt im Jahrbuch von GlaruS V. S. S70., Nr. ISO.

RS«.

459.'>, 26. Jttttl (Johannis und Pauli).

Tschudi: Chronik, I. 57l.

Der Eidgenossen Boten von Lucern, Uri, Schwyz, Nnterwalden, Zug und Glarus inachen vor deinRath zu Zürich VorsMungen gegen den projectirten Abschluß eines Bündnisses zwischen Zürich und Oesterreich.

Hierher gehört auch folgender Eintrag des Zürcher Rath- und Richtbuchs VII. 197 n.:

Man sol nachgan vnd richten, als der von Luccrn vnd der von Switz botten hie Zürich vor mincn Herrc» ^den Räten etwz schalklich hatten gerett, do hies man jeklichen Zunftmeister ir Zunft haben vnd mit Inen et>«Zreden. Do giengen die von Lutzern vnd och ander zu dien Augustinern zu der Krämer zunft vnd Helten gel»Jrrtagcn vnder den burgern Zürich gemacht. Do wolten die Meister vnd och ander ir gesellen die Eitgenossengern für ir zunft lassen. Do kam der Einsideler vnd der Ernst Grüninger vnd fürtcnt die Eitgenossen mit s>^die zunft, dz aber mine Herren die Net verbotten hatten."

Reden für und wider die Eidgenossen und den österreichischen Bund finden sich ebenda Bl. 162d., 163 a., 166»'

Dieser Bund Zürichs mit Oesterreich ist uns in dem Gegenbrief vom 4. Juli 13S3 erhalten:

Die Herzoge Albrecht, Wilhelm, Leopold, Ernst und Friedrich von Oesterreich verbünden sich mit der Sto^Zürich bis St. Georgstag 1394 und von da an 29 Jahre lang zu gegenseitiger Hülfe auf eidliche ErkanntnißMahnung innert einem Kreise, der sich von der Grimsel über Hasli nach Freiburg in Uechtland, dann nidwär^nach Nydau, Biel, Solothurn und bis zum Zusammenfluß der Are mit dem Rhein, letztern aufwärts nach SchasfhausM-Stein, den Unterste auf in den Bodensee bis an den Berg Mannen, von diesem hinüber an den Wallensee u»daußerhalb Glarus durch wieder an die Furka und Grimsel zieht. Auch außerhalb dieses Kreises genießen die v0>>Zürich den Schirm der Herzoge. Vorbehalten werden alle Rechte, Gerichte w., welche das Haus Oesterreich undSeinen bis zu diesem Bund hergebracht, der römische König und das Reich, Sigismund, König von Ungarn, dckBischof von Salzburg, Graf Jost von Mähren, Burggraf Friedrich von Nürnberg; Zürich insbesondere behält