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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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December 1388.

I8S.

I 588, 29. ?)LLLIUhoi.' (ksria 3a intro. Octavom imtüvitotis Xxi m>r>n g. imtlviticto üomiu! sjusckom

trseontssimo aotunKosimo nono).

Staatsarchiv Bcr».

Freundschaftsvertrag zwischen Stephan, Grafen und Herrn zu Mümpelgard und dessen Sohn Heinrich,Herrn zu Orbe einerseits und der Stadt Bern und ihren Verbündeten, den Städten Freiburg, Solothurnund Viel anderseits: 1) Gegenseitige Sicherheit Handels und Wandels; Nieinandcn soll ans den Territoriender Contrahentcn oder durch dieselben gestattet werden, Feindseligkeiten gegen den andern Theil zu verüben.2) Wegen einzelnen Verletzungen an Leib und Gut soll kein Theil den Friedensznstand aufgehoben achten,sondern dem Theil, unter welchem die Gewaltthat geschehen, Anzeige machen und soll dann ohne Verzug dar-über gerichtet werden (ocmvsmro ud lcxmm plaoitatiouis ocmsimkum et ibidem causam deoidsre ssouu-dum jus auk amorem de »eitu partium amborum). Jeder Theil soll die Seinigen anhalten, solchemEntscheid nachzuleben. 3) Wenn die Contrahenten selbst mit einander in Streit gerathen sollten, so daßeiner von ihnen zu den Waffen greifen wollte, so soll eine viermouatliche Auskündung dieses Vertrageseintreten, während welcher Frist der Friedenszustand und die Sicherheit für Leib und Gut beiderseits nochfortdauert.

Abgedruckt bei ^roui lln-t IV. 347. Solothurner Wochenblat 161S, S. 42t, hier mit der nachunserer Zeitrechnung unrichtigen Jahrzahl 133».

tso.

1588. (Ohne Tagesangabe).

Tschudi - Chronik l. 5!,!!.

Die Grafen Donat und Friedrich voll Toggcnburg schließen für sich und ihre Landschaften einen besondernFrieden mit den Eidgenossen.

Die Urkunde konnte bisher nicht aufgefunden werden. Wegelin, Geschichte der Landschaft Toggenburg 1. 179und von Arx, Geschichte von St. Gallen II. erwähnen diesen Separatvertrag ebenfalls ohne Tagesangabe, letzterernennt ihn einen Neutralitätsvertrag, der vor dem allgemeinen siebenjährigen Frieden vom 1. April 1389 geschlossen, aufden Abschluß des letzteren wesentlichen Einfluß gehabt habe. Beide Autoren geben keinen Fundort für die Vcrtrags-Urkunde an.

tSI.

Zürich. 158», I. April (an dem ersten Tag Abrellen).

Staatsarchiv Lucer».

Burgermeister, Schultheiß, Ammäuner, Näthe, Bürger und Leute der Städte uud Länder Zürich, Lucerü,Zug uud das Amt, Uri, Schwyz uud Uuterwaldeu schließen mit. den Herzogen von Oesterreich, unter Ver-mittlung der Reichsstädte, einen Frieden bis zum 23. April 13!1l!. Beilage 4».

Bern, welche Stadt mit Solothurn in diesen Frieden eingeschlossen ward, erklärt am 4. April 1389 seinen Bei-tritt, doch so, daß es mit Freiburg im Uechtland, anstatt nach S. Urban, an die von Alters her gewohnten Stätten zuTagen kommen werde. Beilage 40. It.

Der Gegenbrief der Herzoge datirt Wien, 22. April, (Dienstag in den Osterseiertagen), und ist abgedruckt beiTschudi I. 557. und im Jahrbuch von Glarus IV. S. 349. Nr. IIS. nach dem Original im Staatsarchiv Zürich.

Nach Tschudi begannen die Unterhandlungen der Reichsstädte zu Zürich am 9. März.