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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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Juli 1315.

vorbehalten den Fall, daß die Gotteshausleute gezwungeu würdeil, gegen Unterwaldeu in das Feld zu ziehen.Achttägige Aufkündung dieses bis Weihnachten des gleichen Jahres gegebenen Stillstandes wird verheißen.

Abgedruckt im GeschichtSfrcuud XV. 110., Kopp, Geschichte, X. Buch, S. 136 uud Beilage 12 ebenda auf Seite -156.Solothurner Wochenblatt 1326, S. 273. Vgl. Stettler, Negcstcn von Jnterlaken Nr. 135.

AI.

1515, 7. IM (cm dem Montag nach Sant VlrichS Tnlt).

Archiv Uri.

Graf Friedrich von Toggenbnrg, Pfleger des Landes Glarus, des obern lind des Niedern Amtes, dieLandlente des obern Amtes zu Glarus, die Bürger zu Wesen und gemeine Landleute des Niedern Amteseinerseits und die Landleute von Uri und alle dieerbern lüte, die darzu hörent" anderseits, machenannidersten wang" (zll Ennetmarch, auf Glariler Seite des sogenannten Urnerbodcus) etilen Friedeil oder eineliepliche stallung" ans vierzehntägige Anfkündniig, mit folgenden Bestimimingen: 1. Gegenseitige Sicherheit,2. Ansprachen mit Geld oder Schadensersatz, Bürgschaft, Giselschaft, Pfandsatznng follen beidenthalb luiverzogenesRecht finden, woran weder Baun noch Acht irren soll. 3. Was in diesem Kriege an Leuten oder Gut durchFangell, Verwunden, Rauben oder in anderm Wege geschehen und noch nicht vertädiget oder gerichtet ist,soll schiedrichterlich mit Minne oder Recht abgewandelt werden. Wer den bestellten Schiedrichtern und demObmann nicht gehorsam wird, der soll klagefällig sein.

Diesenm niedersten Wang" verabredete Uebereinknnft wurde verbrieft auf der Burg zu Windegg unter dem

Siegel des Grafen und der Landleute des obern Amts, sowie der Burger von Wesen und der Landleute des Niedern

Amtsan St. Jacobstag des Zwclfebotten", 25. Juli 1315, siehe unten Aschied 11.

Perg. Urkunde mit anhängenden Siegeln des Grasen von Toggenbnrg und der Glariler. (si^illum eiarononLium.)Abgedruckt (von Blumcr) im Geschick)tSsreund IX. 126. Jahrbuch von Glarus II. S. 131. Nr. 37.Kopp, Geschichte, X. Buch, Beilage 13. S. 157. und S. I3i/ 137. Tschudi, I. 270. Schmid, Geschichtevon Uri I. 230.

AZ.

München. 1515, 17. IM (xvi. iQNomi. .^AusN).

Tschndi: Chronik, I. 2li!> k.

König Ludwig hebt, als er die Aechtuug der drei Waldstätte vernommen, in Anbetracht ihrer unver-brüchlichen Treue gegen ihn und das heilige Reich und um Leute und Gut nicht länger Bekümmernissenund Gefahren ausgesetzt zu lassen, alle und jede unverdient wider die Landleute vor was immer für einemRichter ausgefällten Achturtheile mit kölliglicher Machtvollkommenheit auf.

Vergleiche Kopp, Geschichte, X. Buch, S. ISS.

14.

Windegg. 1515, 25. Juli.

Archiv Uri.

Verbriefung des am 7. Juli vorher zu Ennetmarch zwischen Graf Friedrich von Toggenbnrg und den.Landleuteu von Glarus einerseits und den Landleuteu von Uri nebst ihren Verbündeten anderseits ab-geschlossenen Waffenstillstandes.

Siehe oben Abschied 12.