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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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221
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221oder ganz versetzen, beschwähren, auf-tragen, übergeben, oder sonst verände-ren wolte, des hierzu erforderlichenConsensus halber sich dahin wenden,und darauf gedachte Geheime Räthesolches mit darzu gehörigen Bericht,und Gutachten an uns gelangen lassenſollen, woſerne hingegen der gedachtenLehnen halber zwiſchen denen PartheyenStreit entstehen, und zur gerichtlichenRechtspflege erwachsen mögte, solchenStreit=Handel haben Unsere G. heimenRäthe zur förmlicher Ausführ= und Er-örterung an den Hoffrath zu verweisen;Würde aber in Betreff sothaner Le-hen einiger Mißverstand, es wäre vonEmpfangung, Verwürckung, Succes-sion, Natur und Eigenschaft derselben,oder daß sich einiger Lehen=Mann derReversalien, ob wären sie den Lehn-Brieffen nicht gleichlautend, beſchweh-ren, oder sonst dergleichen Ereignüssezwischen Uns, als Lehn Herren, undUnseren Lehen Leuthen, oder respectiveunter ihnen selbst vorfallen, derley Ir-rungen sollen nach Innhalt des im Jahr1596. zu Hambach aufgerichteten= undim Vergleich de Anno 1649. den 25.Septembris bestättigten Landtags Ab-schied