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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
Entstehung
Seite
206
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⁸⁓⁰206men=Ober=Appellations=Gerichts=Hof= undHof=Cammer=Räthen, fort Amtleuten,Vögten, Schulteissen, Richteren, Din-geren, Scheffen, und allen übrigen Unse-ren Bedienten, Einwöhneren, und Un-terthanen Unsere Gnad, und fügen anbeyeuch sambt, und sonders hiemit gnädigstzu wiſſen:So sehr Wir Uns gleich nach dem An-tritt Unserer Landes=Fürstlicher Regierung,und bis anhero mit aufmerksamster Ge-flissenheit haben angelegen seyn lassen, da-mit die von Gott geliebte Gerechtigkeitdem Armen, wie dem Reichen, ohne ein-ziges An= oder Neben=Abſehen, rein, undſchleunig angedeyhen, ſolchen Ends dievon Uns, und Unseren HochlöblichenRegierungs-Vorfahreren unterschiedlicherlassene heilsame Verordnungen genauestbefolget werden mögen, deſto empfindli-cher ist Uns zu vernehmen vorgekommen,welcher geſtalt die vorhandene Geſätze,und Landes⸗Fürſtliche Verordnungen indenen weesentlichsten Stücken vielfältigauſſer gebührender Acht geblieben, unddenen zuwider vielerley zum grösten Be-schwer und Entkräftung unserer lieben Un-terthanen gereichende Gebrechen hin= undwieder eingerissen;Gleichwie