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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
Entstehung
Seite
173
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173chen mögende willkührige Abwechsel Aen-der= oder Versetzung geschehen, sonderndie Besetzung des Personalis bey denenSenaten geraume Zeit hindurch, und bisnach gänzlich erschöpfender Entscheidungdahin geeignet, und erwachsener Appella-tions= oder Revisionssachen beybehaltenwerden solle.Fünftens: Die ordentliche Sitzung desOber Appellationsgerichts wird in jederWoche auf den Donnerstag, und wo der-selbe gefeyeret würde, auf den nächstfol-genden Tag, von Morgens neun bis nachzwölff Uhren beraumet;Auch unterweil nach Nothdurft wegenVielheit der Vorkommnüssen behörige ex-tra Session in dem Versammlungs=Orthzu halten gebotten;Die Direction der Geschäften im Rathhat der zeitliche Statthalter, oder Kautz-ler, und im Fall dessen Abwesenheit vonBehindernuß, oder Erkrankung der bey-gesetzte Rath von Adel gehörig zu bewür-ken;Die Kantzley Obliegenheit hingegen iſtdurch den auch zum Ober=Appellations-gerichte verordnenden Vice Kantzler zuleiten und zu reſpiciren.Sechstens: Die Secretariats Erförder-niß7