⸸133Vollmächtige über die vorhandene Schrifft-ten ein Inventarium gemacht; von den-selben unterschrieben, eins zu den Actisgelegt, und das ander den Advocatis ge-lassen werden solle. 1660. 4. Decembris.Befelch an Beambte, daß die inskünff-tig die Partheyen mit Weinkauff und Ar-mengelder nicht übernehmen, sondern esdieserhalb bey auß selassener Ordnung unddabey gemachter Tax bewenden lassen sol-len, es wäre dan an einem oder andernOrth vor das Armengeld ein sicheres vonAlters hergebracht, und daß es zu Be-hueff der Armen würcklich belegt, und be-rechnet würde, darüber sie zuberichten.und fernereVerordnung zu erwarten.1661. 30. Junii.Befelch, daß Beambte wegen Eröff-nung und Publication der Befelchen vonden Partheyen keine Jura fordern sollen.1661 11. Julii.Befelch an Beambte, daß sie allesfleisses daran seyn sollen, daß die Par-theyen in vorfallenden Gebrechen in derGüte zuvergleichen, deßwegen sie dochdieselbe mit Scheidspfennig oder derglei-chen sub pœna quadrupli nicht zubeschwe-ren, sondern sich mit der verordneter Ver-hör Tax befriedigen, in Entſtehung derHütlich-
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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