#114len vnderthenige anſuchung gethan, guteordnung, besserung vnd Reformation der-wegen furzunemen, Das wir darumbGott dem Allmechtigen zu lob vnd ehr, vndgemelten vnſern Furſtenthumben, Landenvnd Vnderthanen, auch angehörigen vndverwandten zu gutem vnd wolfahrt, vndsonst zu mehrung vnd forderung gemeinesnutz, ein kurtze form Gerichtlichs Proces,sambt erklerung etlicher felle, stellen vndbegreiffen lassen, welche durch gemeineRitterschafft vnd Stette obgenanter vnserFürstenthumben, nach vorgehabtem rath,einhelliglich beschlossen, gewilligt vnd ein-gereumbt, auch von der Römischer Kei-serlicher Maiest. vnserm allergnedigstenHerrn, als auff Recht vnd aller billigkeit,altem herkommen, vnd loblichen gebrau-chen vnd gewonheiten gegrundet befunden,allergnedigst approbirt, confirmirt vnd be-ſtettigt, Mit angehencktem Keyſerlichenernsten beuelch, vnd verordenter peen,Nemblich hondert Marck lötigs goltz, dieeinem jeden, so offt er sich freuentlich dar-wider setzen oder thun wurde, vnnachles-ſig zubezahlen, aufferlegt, Wie dieſelbigeOrdnung vnd Reformation von wort zuwort hernach folgt.a)
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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114
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