Druckschrift 
Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
Entstehung
Seite
113
Einzelbild herunterladen
 

113#Zwei Edicta wegen Reduction der Pen-sion. 4)Edict wegen der Appellation von Vr-theilen in immission sachen. *)Allerhandt formen so bei dem Gerichtelichen Proceß vorfallen. 5)Caeterum praesens editio non alio poti-ta est prooemio, quam editio anni 1582.nimirum:Von Gottes gnaden, Wir WilhelmHertzog zu Gulich, Cleue vnd Berg,Graue zu der Marck vnnd Rauenßberg.Herr zu Rauenstein, ꝛc. Thun allen vn-sern Ambtleuthen, Vögten, Richteren,Schultheissen, Scheffen, Geschworen,Burgermeistern, Haubt vnd Vnderge-richtern, auch allen vnd jeden vnsern Geistelichen vnd Weltlichen Vnderthanen, An-gehörigen vnd Verwandten, was standtsoder wesens die seindt, vnd sonst mennig-lichen zu wiſſen. Nachdem die tagliche er-fahrung bezeugt, das an den Haubt vndVndergerichtern beider vnſer Furſtenthum-ben Gulich vnd Berg, allerlei mißbrauchvnd vnrichtigkeit, deren etliche gemeinenbeschriebenen Rechten, etliche auch der na-turlichen erbar vnd billigkeit vngemeß vndzuwider eingerissen, Vnd aber vnsere Re-the, Ritterschafft vnd Stette zu mehrma-lem