61⸫widder eingerissen, vnd aber vnser Rhete,Ritterschafft vnnd Stette zu mehrmalenvnderthenige anſuchungen gethan gutteordnung besserung vnd reformation derwe-gen vorzunemmen Das wir darumb Gottdem Almechtigen zu Lob vnd ehr, vnndgemelten vnsern Fürstenthumben, Landenvnnd Vnderthanen, auch angehorigen vndVerwanten, zu guttem vnnd Wolfhartt,vnd sonst zu mehrung vnd furderung ge-meines nuß eine kurtze form GerichtlichsProceß, sambt erclerung etlicher feele,stellen vnd begreiffen lassen, Welche durchgemeine Ritterschafft vnd Stette obgenan-ter vnser Fürstenthumben nach vorgehab-tem Rhatt auff die Romische KeiserlicheMajestat vnsers allergnedigsten Hern,gnedigste approbation, Confirmation vndbeſtettigung einhelliglich beſchloſſen fernererclert, vermehrt, gewilligtt, vnnd ein-gereumpt worden, Auch folgents, vonIrer Keiserlichen Majestatt als aufrechtvnnd aller pilligkeit, altem herkommen,Vnd loblichen gebreuchen vnd gewohnhei-ten gegründt befunden allergnedigst appro-biert, confirmirt, vnnd beſtetagtt, miternstlichem angehencktem keiserlichen Be-uelch vnnd verordenter Peen, nemblichhondert Marck lottigs goltz die einem Je-den
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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