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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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354Achtunddreißigstes Kapitel.DerDas Gemeindewesen.fl.„Kehner Polt“.Als nach der Besitzergreifung des linken Rheinufers durchdie Regierung der französischen Republik die alten Verhältnisseumgestürzt worden waren, hat Kehn seine seit undenklichenZeiten bestandene Selbstständigkeit nicht aufgegeben. Ueber dieGemeindeverhältnisse zu Kehn seit Anfang dieses Jahrhundertsfinden wir interessante Mittheilungen in einer uns vorliegendenBroschüre, betitelt: Die Gemeinde Kehn im Kreise Kempen.(Düsseldorf 1858. Commissionsverlag von Herm. Voß.) Deranonyme Verfasser theilt darin mit, daß die Gemeinde Kehnim Jahre 1815 zuerst dem Kreise Crefeld zugetheilt wurdeBei der Bezirksregulierung im Jahre 1818 wurde jedoch dieGemeinde dem Kreise Kempen im Regierungsbezirk Cleve ein-verleibt. Die hierüber in Nr. 48 des Amtsblattes der da-maligen Regierung zu Cleve vom Jahre 1818 erschienene Be-kanntmachung lautet:„Es wird hiermit bekannt gemacht, daß in Folge einerhohen Ministerial=Bestimmung vom 25. Sept. cur. mit dembevorstehenden Jahre 1819 die bisher zu dem Kreise Crefeld,Düsseldorfer Regierungsbezirk, gehörige Bürgermeisterei Süchtelnund die Bauerschaft Kehn dem zum elevischen Regierungs-bezirke gehörigen Kreise Kempen und zwar die erste als einefür sich bestehende Bürgermeisterei, die andere als Bestandtheilder Bürgermeisterei und Pfarre Vorst werden einverleibtwerden.Kehn trat demgemäß als durchaus für sich bestehende Ge-meinde in den Bürgermeisterei=Verband Vorst. Seine Selbst-ständigkeit wurde sowohl von dem Bürgermeister als dem Ge-meinderath zu Vorst in der ersten Zeit unbedingt und langenachher noch bei wichtigen Anlässen respectirt. In allen vor-liegenden Dokumenten aus jener Zeit, unter andern in derBehufs Theilung von Gemeindebrüchen am 27. April 1822