326mithin dieses Bendbroich von seinem Ursprung her zur Be-nutzung deren Gemeinheit Einsaßen liegen geblieben seyn.Man beruft sich auf eine Urkunde vom Jahre 1649, wonachdie „diesseitigen Eingesessenen in dem Gallbruch das Weidrechtresp. Benutzung haben“. Auch seien die Oedtischen Honu-schaften deshalb in den Simpeln so hoch veranschlagt, weil siedas Weidrecht in den Brüchern hätten. Ferner klagte man:„Die Schiefbahner haben ohne Rücksicht des diesseitigenGerechtsams verkauft, die Ankäufer haben ihre Parzellen mitGräben umgeben, ihre ein= und ausfahrten verschlossen, dadurchder Gemeinheit ihre Benutzung benohmen“. Dazu behauptendie Kleinkempener noch, daß die Weide in dem Bend= undGallbruch eine sehr gute sei und dort das beste Gras wachseDie Gegengründe der Schiefbahner, um ihren Verkauf zurechtfertigen, waren etwa folgende: „Die verkauften Grund-stücke waren früher ein morastiger Sumpf, es war dort eineWasserleitung, welche durch den Verkauf gebessert worden ist.Durch letztern ist das Weidrecht nicht geschmälert worden,indem noch offene Brücher zu Genüge vorhanden sind. Diegegnerischen (Oedter und Kleinkempener) Scheffen haben in derSüßdonk ebenfalls Grundstücke verkauft, woran sie (Schief-bahner) weit mehr interessirt waren, haben doch nicht davonparticipiren können. Weil auf ihrem sandigen Acker wederKlee noch Spürgel wächst, sind die Brücher nicht zu entbehrenDer Dingstuhl hat vor mehreren Jahren im Hoffbruch undauf der Kimppertzheide gleichfalls sieben Morgen Gründe ver-kauft, aber durch ein Rechts=Erkenntniß vom 25. Oktober 1786wurde der Verkauf aufgehoben und das Bruch wurde in denfrüheren Zustand gesetzt.“ Schließlich behaupten die Unter-brucher und Kleinkempener, daß ein Verkauf auch deshalbnicht stattfinden dürfe, weil „das landesherrliche Cameral= undvon dem Abte zu Gladbach behauptet werdende grundherrlicheGerechtsam auf gemeine Gründen bisheran in strittigkeiten undeiner bekannten allzu unentschiedenen Lage verwickelt ist.Zu Schiefbahn wurden die Brücher gleichwie in den be-nachbarten Ortschaften benutzt und ausgebeutet. Für dasHüten der Kühe wurde ein gemeinsamer Hirt angestellt. Der-ſelbe wurde alljährlich am Joſephstage (19. März) „ausge-högt“, d. h. das Amt dem Mindestfordernden übertragen.Außer der Rindviehzucht wurde auch die Pferdezucht als sehr
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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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