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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
Entstehung
Seite
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32343. Geerdt then Holt zu Ostenrath von 6 morgenLandes Erffgewin 6 den. Dahm then Holt 1659 solvit.nemo comparuit sine procedendum pro et Juris.44. Henrich zu Alpen modo Alpen Henrich und Greitgenvon 4 Morgen Landes Vßer Hanr Hoff — 4 denarios Leiff-gewinn modo Tilman Alper, docendum quod Laudemiumundt Einschreibungsgebühr gegeben haben.Actum Anno et die ut supra.NotandumPro loco wo die Zins und Latenbanck gehalten worden, istzahlt, wie von alters gebrauchlich 3 Alb.4 Scabinis ieden pro Juribus ordinarys 3 Alb. Der6te Weilen Er nich selb erschienen hat Keine Jura bekommentenent, adesse ex ad vigilare, ne quid excensu docedat, alioquin ad damnum tenent. Des 5. halber inqui-rendum ob selbiger nicht zu bestraffen.0Einunddreißigstes Kapitel.Das Gemeindewesen zu Schiefbahn.Inhalt: Entwickelung eines Gemeindewesens. — Beschäftigung derEinwohner. — Die Brücher. — Bruchstreitigkeiten. — Viehzucht.Torf. — Agrarische Verhältnisse. — Umfang der Gemeinde.Schatz und Simpelsteuern.Die Entwickelung eines Gemeindewesens hat sich hierschon früh vollzogen und reicht viel weiter hinauf als zurZeit, wo die kurfürstlichen Aemter sich ausbildeten. Die Ge-meindeverwaltung geschah ursprünglich durch Honnen. Ausjener Zeit sind uns indessen keine Nachrichten aufbewahrt.Das Amt der Honnen, welche, wie vielfach angenommen wird,was bisher jedoch noch keineswegs klargestellt ist,hundert Familien vorgesetzt waren, sank in jüngerer Zeit zudem eines Boten herab, und schon im 16. Jahrhundert warenVorsteher an deren Stelle getreten.