73Die Entstehung des Ortes ist leicht zu erklären. Wiein ältern Zeiten die Fürsten sich zum Schutze mit einemKreise von Dienstmannen umgaben, welchen sie dafür größereComplexe von Gütern zu Lehn übertrugen, so hatten dieseLehnsmänner nun wieder gesucht, den ihnen übertragenenGrund und Boden sich nutzbar zu machen. Fanden sie nunauf dem überwiesenen Besitzthum keine Leibeigenen, so suchtensie Ansiedler herbeizuziehen. Mancher Diener des Herrn er-hielt zur Belohnung für treue Dienste ein Stückchen Landin der Nähe der Burg; jüngere Söhne benachbarter Ange-sessenen fanden sich ein, auch sie erhielten Grund und Bodenangewiesen und errichteten sich eine Wohnstätte. So hatteder Fremde nun ein Heim, aber er konnte es nur theilweisesein eigen nennen. Der Grund gehörte dem Herrn, der An-ziehende hatte bei der Uebernahme gewisse Verpflichtungenübernommen und blieb damit für sich und seine Nachkommenin steter Abhängigkeit von dem jedesmaligen Besitzer derHerrschaft.Die Scheffen von Neersen erklären uns selbst diesenUrsprung des Ortes: „Vor und nach siedelten die nersischeeinsaßen an und aus urkunden ist es erweislich, daß nochansiedelungen im vorigen Jahrhundert unter dem Adrian,freiherr von Virmund (gest. 1681) geschehen, resp. von diesemdistrikt aus dem Heisterbusch erblich gegen gewisse grundlastenverkauft, so fort von den anwerbern bebaut worden sind.“Aus der Zeit dieses Adrian Wilhelm v. Virmond, derden Ort ganz besonders zu heben suchte, (unter ihm wurdeauch das Kloster gegründet) besitzen wir viele solcher Erb-pachtbriefe. Dieselben enthalten alle die Formel, daß dieEmpfänger: „so oft es die Natur dieses orts gebrucht nacherfordert wird, daselbst als ein churmudt, Vrlaub und Vffahrtgut vertettigen und sich erwerben sollen.Aus solchen Uebernahmen entstanden nun sowohl dievielen Verpflichtungen, wie Churmuth, Fahrzins, Auffahrt,Urlaub, wie die Hand= und Spanndienste, die an dem jedes-maligen Besitzer des Grundstücks hafteten, und die wir unsso erklären können, daß es entweder Ueberbleibsel der frühernLeibeigenschaft oder doch die Bedingungen waren, unter wel-chen der ansiedelnde Fremdling aufgenommen und in Hausund Gut gesetzt wurde.
Druckschrift
Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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