I. Amt Jülich.
Hatte einen Amtmann, einen Vogt und einen Kellner.
Die Rechnungen führen folgende Gerichtsbezirke auf:
1. Jülich, Stadt mit dem Haupt- oder Landgerichte, einem längst zerstörtenSchiosze und den Ortschaften Stetternich, Broich und Petternich.
Die Cölner Erzbischöfe hatten Tafelgüter zu Jülich, beanspruchten auch nochum 1250 ein Hofesgericht daselbst unter einem von ihnen eingesetzten Schultheiszen 1 )und behaupteten, selbst das Schlosz des Grafen sei Lehen des Erzstiftes. 2 ) Spätervernehmen wir von diesen Prätensionen nichts mehr. Die Erzbischöfe Kunibert,Wichfried und Anno hatten übrigens an die Lupus-Bruderschaft 3 ), die Stifter zuSt. Ursula 4 ) und von St. Georg s ) in Cöln Güter zu Jülich geschenkt. Petternichwar ein erzbischönicher Haupthof, durch Philipp von Heinsberg um 1185 dem Grafenvon Jülich, welcher damals Nideggen zum cölnischen Lehen gemacht hatte, in Pfand-schaft gegeben.* 1 ) Das Dorf ist 1610 von der damals in Jülich liegenden spanischenBesatzung zerstört worden, und aus strategischen Rücksichten duldete man den.Wiederaufbau nicht. Das Kloster Vogelsang vor der Stadt war 1394 ein herzog-liches Schlosz. 7 ) Broich gehörte zu Petternich; Erbung und Enterbung geschah im14ten Jahrhundert vor dem Hofesgerichte des letzteren Ortes. 8 )
2. Dingstuhl M e r s c h (ehemals Kirtzig oder Kirtzenich) mit Pattern und Weidorf.Hier gehörte die Grundherrlichkeit theils dem Cölner Domstifte 9 ), theils dem
Abte von Siegburg. Die Grafen von Jülich aber hatten die Vogtei und trugen auch1222 den Zehnten zu Pattern als Prümsches Lehen. 10 )
3. Dingstuhl Barmen mit Goslar, Mertzenhausen, Fluszdorf, Engelsdorf undden Häusern Kellenberg, Nierstein und Overbach.
In diesem Bezirke war der Landesherr meist auch Grundherr; Patronat undZehnten zu Barmen trug das jülichsche Haus von Prüm zu Lehen. 10 ) Im Jahre1185 erwarb auch Kloster Meer hier einige Güter. ") Das Servatiusstift in Maastrichtbesasz zu Coslar 1139 einen Hof und das Patronat. 12 )
') Urkunde im Provinzial-Archiv zu Düsseldorf, 1873 noch nicht repertorisirt. 2 ) Lacomblet'sUrkuudenbuch, Band II, No. 410. [Künftig wird einfach citirt: Lac. II, 410. Wo kein besonderesOitat angeführt ist, stammt die Nachricht, wenn sie die Untereintheilung der Ämter betrifft, aus denAmtsrechnungen.] 3 ) Lacomblet, Archiv für die Geschichte des Niederrheins, Heft II S. 59. [Künftigwird citirt: Lac. A. II, 59.] 4 ) Lac. 1, 88. 6 ) Lac. I, 209. 6 ) Lac. II, 730. ') Lac. EU, 1000-") Pr. A. Düsseldorf, cfr. Copiar v. Gnadenthal U. No. 149. 9 ) Strange, Genealogie der Herrn vonBongart S. 35 u. Lac. A. III, 309. ">) Beyer, Urkundenbuch I, S. 184. "). Lac. I, 496. »*) vanSloet, Urkundenbuch I, 275.