100 Rentengüter den Kredit der Rentenbank angewiefen. Die Belebung,der Rentengutsvertrag, die Vermeffung und Huflaflung werden von derzuftändigen Spezialkommifpon bewirkt. Die Beleihung erfolgt mit 3, 4 desgemeinen liiertes für Grundftück und Gebäude durch 37a'"ige Rentenbriefe.Diefe Rentenbriefe find Börfenpapiere und unterliegen dem Kurs. Da derKurs meift 8% unter pari fteht, fo ift bedauerlidjerweife mit dem Verkaufder Briefe ein empfindlicher Kursverluft verknüpft. Dennoch ift diefeBeleihung eine günftige, da fie bei dem feften 3insfuß von 3 l /2°/o unkündbarift. Der Nennwert der Rentenbriefe ift mit 3 l /a °/° zu verzinfen und mitVa% zu tilgen. Die Cilgung erfolgt in rund 60 Jahren, wobei im erften
Gartenftadt Neumünfter — Einfamilienhaus.
Jahre mit Rückßcht auf die unvermeidlichen befonderen Ausgaben einesEigenheimgründers keine Rente erhoben wird. Die Schwierigkeit ift wieimmer die Befcbaffung des legten Geldes. Einen Ceil der legten Hypothekenhaben wir zu einem noch mäßigen 3insfuß von 4 1 /2°''<> bei Privaten auf-getrieben. Ob das künftig weiter gelingen wird, ift mindeftens zweifelhaft.Man muß jedenfalls vorJid)tigerweife mit einer Verzinfung von 5% für diefelegten Gelder rechnen. Die Deckung der Mittel für ein Rentengut kleinfterGröße geftaltet pd) daher wie folgt:
Es jind erforderlich an Mitteln............... M. 6300.—
Die Rentenbank beleiht diefen ttlert mit •/« gleich • • M. 4725.—in 37a %igen Rentenbriefen und nach Abzug des
Kursverluftes von zirka............ 585.—
mit bar....................M. 4340.—
Der Rentengutsbewerber muß felbft beitragen rund . . 460.—
Es find an Mitteln daher vorhanden........ M. 4800.—
Es bleiben alfo durd) Hypothek zu decken..... M. 1500.—
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