kein Raum vermietet werden darf, wird nicht größer gebaut, als es denlandesüblichen Hnfprücben entfpricbt. Anders liegt der Fall bei Garten undStall, die je nach. Befähigung der Arbeiterfamilie für Gartenbau und Viehzuchtgrößer fein können, da (le produktive Anlagen find.
Die ("Hobnbäufer werden als Einzelbäufer, Doppelbäufer oder Gruppen-häufer gebaut. Die Qäufer follen nur ein Erdgefcboß mit zwei mohnzimmern,Küche und Speifekammer und ein ausgebautes Dachgefcboß mit bis zu dreiSchlafzimmern enthalten. An das Baus angebaut oder freigebend wird derStallbau errichtet, der ülafcbkücbe, Abort, 3iegen-, Bühner- und Scbweine-ftall, darüber Bodenraum enthält. Diefer Raumbedarf macht beim ttlobnhauseine bebaute Fläche von 55—65 qm, beim Stall eine folcbe von 35—45 qmerforderlich- Die bisher errichteten Gebäude diefer Art haben für das kleinereBaus mit Stall zufammen 5000 M., für das größere Baus mit Stall zufammen6000 M. gekoftet. Der Grund und Boden ift den erften Rentengutsbewerbernals Mitbegründern der Gartenftadt für 50 Pfg. pro Quadratmeter verkauftworden, koftet aber je^t 60 Pfg., immer noch ein äußerft billiger Preis fürein aus gutem Gartenboden begebendes Baugrundftück. Da die Grundwaffer-verhältniffe im Gebiet der Gartenftadt günftige find, indem bereits in5 Meter Ciefe an jeder Stelle durch Röhrenbrunnen tüaffer in beliebigerMenge und von einwandfreier Befchaffenbeit gewonnen werden kann, hatdie Stadtverwaltung von dem fonft obligatorifcben Änfchluß an die 3entraleder ftädtifcben Klafferleitung Äbftand genommen. Da ferner die Gartenftadteine durchaus ländliche Siedlung wird mit der äußerft geringen Cüohndichtig-keit von 35 Perfonen auf den Bektar, bat die Stadtverwaltung auch voneiner unterirdifcben Entwäfferung abfehen zu können geglaubt. Das Fehlenbeider Einrichtungen trägt zur Ermäßigung der Straßenherstellungskoften bei,die von den Anliegern getragen werden muffen. 3 U diefen Koften gehörenauch die Beleucbtungseinricbtungen, die aus den Gasleitungen mit ihrenStraßenlaternen befteben. Die Gasleitung wird in jedes Baus gelegt, dajeder Arbeiter hier gewohnt ift, auf Gas zu kochen. Die Gartenftadtgefellfchafthat die erfte Straße felbft ausgebaut und zieht die Koften von den Anliegernwieder ein. Abweichend von der allgemeinen üblichen Verteilung derStraßenkoften auf die Frontlänge der einzelnen Grundftücke, werden diefeKoften in der Gartenftadt von jedem Grundftück in gleicher Böbe erhoben,einerlei ob das Grundftück eine kleine oder große Front hat. Es erleichtertdies den Verkauf der Grundftücke mit großer Front, befonders derEckgrundftücke. Bei Berückjlcbtigung aller Koften für Straßenbau, Grundflächenfür die Straßen und Plälje, ihre Bepflanzung, für Gasleitung, Feuerlöfcb-röhrenbrunnen ufw. entfällt auf jedes Grundftück ein Koftenanteil von 400 M.Die Gefamtkoften eines Einfamilienbaufes der gefcbilderten Größe mit Stallauf einem Rentengut kleinfter Größe ergeben pcb aus vorgehendem zu:
M. 5000.— für tflohnbaus mit Stall,
„ 150.— „ Einfriedigungen,
„ 750.— „ das 1250 qm große Grundftück,
„ 400.- , Straßenkoften,zufammen M. 6300.—.
Die Deckung diefer Mittel geftaltet fich bei der Rentengutsbildung rechtgünftig. Die Beleihung gefcbiebt durch die Staatsrentenbanken und wirdvon dem Berrn Landwirtfcbaftsminifter angewiefen. ttlährend früher Renten-güter nur für landwirtfcbaftlicbe Arbeiter gebildet wurden, werden pe feitkurzem auch für Industriearbeiter und diefen an Einkommen gleichsehendekleine Beamte zugelaffen. In unferm Falle hat der Ben* Minifter zunäcbft für
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