Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
1084
Einzelbild herunterladen
 

1084 Codex. L. VI. Tit. 59. Communia de tuccesslonlbus.

Neunundfunfzigster Titel.

Communia 1 * 7 ) de succcssionibus.(Gemeintchaftliche Hegeln über Erbfälle.')

1. Die K. Dioclelianut u. Maximianu» u. die Ciliar,an Varania.

Du musst wissen, dass eine Schwester, welche in derFamilie geblieben ist, dem aus der Gewalt entlassenen Bru-der in des anderen aus der Gewalt entlassenen Bruders Nach-lass ni<:lit vorgeht, sondern denselben Beide beerben, wenn sieden Nachlassbesitz gehörig nachgesucht haben. Geg. zu Sir-iniiim, am 18. Mai, u. d. C. d. Cäsar.

2. Dieselben K. u. die Cäsar, an Apollina ris.

Wenn dein Vater als Agnat deines ohne Testament ver-storbenen Vetters 148 ) die Erbschaft nach dem bürgerlichenRechte angetreten, oder wenn dies vom Anfange an nicht zu-lässig oder eine Standesrechtsveränderimg' hemmend eingetre-ten war, nach erfolgter förmlicher Verstattung zum Nachlass-besitz denselben beerbt hat, und da deines Vaters Erbe gewor-den bist, so musst du den Präses der Provinz antreten unddeines Vetters Vormund ans der Tutel belangen. Geg. zuVerona, am 19. Mai, u. d. C. d. K.

3. Dieselben K. u. die Cäsar, an VI plana.

Es steht rechtlich völlig fest, dass dem Stiefvater in denNachlass seines Stiefsohnes keine Intestaterbfolge weder nachdem Civil- noch nach dem prätorischen Hechte gebührt. Geg.zu Siruiiiim, am 15. Febr. u. d. C. d. Cäsar.

4. Dieselben K. u. die Cäsar, an Asteriut.

Ein Sclave kann keine Erben haben. Geg. am 5. April,u. d. C. d. Cäsar.

5. Dieselben K, u. die Cäsar, an Justina.

Du nimmst die Erbschaft deiner Tante von Vaterseite,welche nach deinem Vortrage ihre Söhne (deine Vettern) be-erbt haben, nicht mit Recht in Anspruch. Weil diese jedochnach deiner Versicherung ebenfalls ohne Testament verstorbensind, so kann es nicht bezweifelt werden, dass, wenn Diejeni-

147) Oder eigentlicher: Allgemeiner Theil. S. Schweppe Rom.Kechtsgescliichte. 2te Aufl. S. 45.

148) Nati ex duobus Jralribus dicunlur palruelei. Nali ex !><*-iruelibus dicunlur prupiores sobrlnl. Glosse.