Codex. L. VI. Tit. 16. De succestorio cdicto.
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dir naher verwandt ist, als Geschwisterenkel unter einander,ohne Testament das Zeitliche gesegnet hat, so versteht sich, idass du ohne Beihiilfe des Nachlassbesitzes des VerstorbenenNachlass dir nicht aneignen kannst. Geg. zu Laodicea, an»26. Mai, ii. d. C. d. K.
3. Dieselben K. «• die Cäsar, an Felix.
, Audi nach dem Wiirdenrechte ist den Enkeln des müt-terlichen Grossvaters die Erbfolge zu gleichen Anthcileu eröff-net. Geg. zu Sinnium, am 15. Oct., u. d. C. d. Cäsar.
4. Dieselben K. u. die Cäsar, an Syrista.
Es kommt nicht darauf an, ob Jemand Erbschaftssachenin Besitz hat oder nicht, njit dem Willen, die Eibschaft fürsich zu erwerben, sondern ob er den Nachlassbesitz geforderthat. Geg. zu Sinnium, am 22. Dec, u. d. C. d. Cäsar.
5. Dieselben K. u. die Cäsar, an l'latu.
Es steht zwar fest, dass ohne Verstattung zum Nachlass-hesitz nach dein Verwandtschaftsrechte Niemand succedirenkann; wenn aber die durch Weiber Verwandte des Verstor-benen nicht erben wollen, so können sie nicht gezwungenWerden, um den Nachlassbesitz anzuhalten. Geg. zu Sinnium,fl m 18. Febr., u. d. C. d. Cäsar.
Sechzehnter Titel.
De
e ujc c e s s o rto edic to,
( Vom Erbfolgcedicte.)1. D. K. Alexander an Julianus.
Wenn deine Mutter wegen Wahnsinns den Nacblassbe-ßitz ihres Oheims nicht gefordert hat, so iniisst du, als ihrSohn, nach dein Gesetze, welches den Erben der folgendenGrade die Nachsuchung des Nachlassbesitzes verstattet, wenndie vorhergehenden darum nicht angehalten haben, zu demNachlassbesitz deines Grossoheiins gelassen werden. Geg. am11. Dec. 223, ii. d, 2ten C. d. Maxim, u. Aelian.
2. D. K. Dioclelianus u. Maximianus an Firmus.
Wenn der Bruder der Grossmutter Derer, um deren Erb-schaft es sich handelt, diese aus dem Testamente angetretenhat, ob sie gleich, wie du vorträgst, ohne Testament verstor-ben, und ein falsches Testament vorgebracht worden, und erhiemächst ohne Testament und ohne den Nachlassbesitz nach-zusuchen gestorben ist, du hingegen, obgleich nur im fünftel»Grade verwundt, aus dem Abschnitte des Edictes wegen Nach-