634 Codex. L. V. Tit. 38. De periculo tutorum et curalorum.
aus den Einkünften der Grundstücke gesammelt werden, alsdie, welche [sonst noch] ans dein Vermögen der Personen,deren Leitung 1 sie haben, gewonnen werden, das heisst Wein,Oel und Getreide oder [Früchte] sonstiger Art, ohne [obrig-keitliches] Decret für einen angemessenen Preis, welcher anden Orten, wo der Verkauf vor sich geht, alsdann, erweislichstattfindet, zu verkaufen, und soll das Geld, welches ausdem Verkauf dieser Früchte gesammelt wird, zugleich mit demübrigen Vermögen der Unmündigen oder Minderjährigen undanderer Personen verwaltet werden. Geg. zu Constaiilinopeld. 21-Oct. 531, nachd.C. d. Lampadius n.Orestes, F'JT.Cß
Aclitimddrcissigstcr Titel.
De periculo tutorum et curatorum.{Von der Verantwortlichkeit der Vormünder und Curaloren.)
1. D. K. Alex and er an Quartus.
■Auch die Freigelassenen, -welche wegen ihrer Kenntnis""[Aev Vermögensumstände Unmündiger denselben] zu Vormün-dern bestellt werden, sind, obgleich allein sie wegen der G e 'ringfügigkeit ihres Vermögens die Befugniss zur Verwaltungder Geschäfte der Unmündigen oder Minderjährigen nicht zuerhalten pflegen, dennoch alle verantwortlich, mögen sie D aS »was sie wissen müssen, ihres Nutzens wegen den [übrige"!Vormündern oder Curatoren verheimlicht, oder irgend eine»Betrug angewendet, oder mit Andern dann» Theil genomi» e,1 >oder, wenn sie [die übrigen Vormünder oder CuratorenJ a 'verdächtig hätten anklagen müssen, entweder bei Verrichtungihrer Am tsgeschäfie oder bei Ausübung des schuldigen ehr-erbietigen Gehorsams sich nachlässig bewiesen haben. Ii" - *:'24. Jan. 226, u. d. 2ten C. d. K. Alexander n. d. Marcell«
2. Derselbe K. an Saturn».
Auf Diejenigen, welche in der einen Provinz die *°Tinundschaft verwalten, erstreckt sich nicht die Verantwortlich-keit für die Vormünder, welche in einer andern Provinz diGeschäfte des Unmündigen führen. Erl. d. 7. Juli 22G, u -2ten C. d. K. Alexander u. d. Marceil.
3. D. K. Philippu» u. Cäsar Philippus an GratianUS.Wenn Sachen deines Pilegebefohlenen, welche du ,n *Speicher hättest aufbewahren oder auch verkaufen müssen,deiner Wohnung, wie du versicherst, durch Feuer ***p i4sind, so verlangst du ohuo guten Grund, dass deine * ; . ' ,sigkeit oder Trägheit nicht dir zum Schaden, sondern deine